Antwort
Nein, nach dem Tod deines Vaters steht wenn nicht anders im Testament hinterlegt ihr 1/4 zu, sowie dir und eurer Mutter 2/4(1/2, hälfte), somit seit ihr die Mehrheit, könnt sie entweder rauszahlen oder verkaufen, sie könnte gerichtlich einen Betrag in Form einer Miete bekommen, aber nur 1/4 davon(so wie wenn jemand anderer drinnen wohnt)
Nach dem Tod eurer Mutter bekommt wieder jeder ein Viertel, somit hat jeder die Hälfte, wenn keiner den anderen rauszahlt, dann kann man es nur mehr verkaufen, außer ihr lasst euch lebenslang oder wie vereinbart monatlich an sie zahlen, als Mietentschädigung.