Hotel hat zu wenig berechnet, muss ich es nachzahlen?
Ganz kurz und knapp, wir sind eine Reisegruppe von ca. 20 Leuten und haben im Vorraus Hotelzimmer gebucht. Wir haben jetzt die Rechnung bekommen & das Hotel hat uns insgesamt bestimmt um die 400-500€ zu wenig berechnet. Wir haben den Fehler in der Rechnung auch gesehen, aber den von ihnen angegebenen Betrag jetzt überwiesen. Kann das Hotel im Nachhinein verlangen das wir das Restliche Geld was es falsch berechnet hat nachzuzahlen?
5 Antworten
Kann das Hotel im Nachhinein verlangen das wir das Restliche Geld was es falsch berechnet hat nachzuzahlen?
Innerhalb der Verjährungsfrist: Sicher.
Bei einer kalkulierten Gruppenreise , wo jeder Teilnehmer seinen Reisepreis fix gezahlt hat, solltest Du besonders nach dieser schweren Lock Down Situation der Hotels so fair sein ,
das Hotel auf die Differenz anzusprechen.
Bestimmt ist der Reisepreis jetzt korrekt , anhand von frei Plätzen oder Rabatt berechnet.
Es wäre möglich , auch vor Ort nachzukassieren diese Situation wäre peinlich .
Bitte um Klärung
Sollte es sich tatsächlich um einen Fehler des Hotels handeln, und nicht um einen Nachlass, dann sorry, verstehe ich die Frage nicht. Bei 20 Personen macht das ca 25 Euro pro Person, die zuwenig berechnet wären. Es stellte sich mir persönlich die Frage nicht, mich ethisch-moralisch korrekt zu verhalten.
Innerhalb der gesetzl. Verjährungsfrist von 3 Jahren plus den Rest aus 2023 bis zum 31.12.2023 kann und darf das Hotel die Rechnung korrigieren.
Moralisch betrachtet möchte ich nichts dazu sagen.
Mir persönlich wäre es zu blöd, wenn ich wüsste, dass da immer noch was kommen könnte, macht es bei einer Gruppenreise vermutlich später nur noch komplizierter/aufwendiger für euch!
Ja, das kann spannend werden, wenn derjenige, der gebucht hat, in ein/zwei Jahren eine Nachforderung erhält. Ob er dann noch die anderen 19 Teilnehmer findet und diese auch zahlen wollen?
Selbstverständlich kann Euch das Hotel innerhalb angemessener Frist eine Differenrechnung senden - sorry aber solche Fehler entbinden Euch nicht von der Zahlungsverpflichtung.