Möglich sicher, aber die Bank prüft und entscheidet. Daher einfach dort anfragen.

Viel Erfolg!

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Nein, erst im Folgejahr.

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Eine fehlerhafte Steuererklärung kann man aber beim Finanzamt korrigieren, man muss es halt erklären.

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Bis zum Ende der Ausbildung bist Du unterhaltspflichtig. Aus diesem Grund hat Dein Sohn keinen Anspruch auf Wohngeld durch staatliche Unterstützung. Ich würde es aber auch wie wfwbinder sehen, dass dies in dem Alter bzw. bei einem Ausbildungseinkommen ein Luxus ist, den Du nicht finanzieren musst.

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