Kann man durch eine Nachzahlung auf den Kaufpreis einer Immobilie eine eventuelle Schenkungssteuer vermeiden?
Ich habe meinem Sohn ein halbes kleines Reihenhaus (die andere Hälfte gehört seinem Bruder) abgekauft, da er Geld für eine Eigentumswohnung benötigte. Ich habe dies als Entgegenkommen meinerseits gesehen, da der Verkauf eines halben Hauses an fremde Personen praktisch nicht möglich ist. Nun meint das Finanzamt, dass der Kaufpreis zu niedrig wäre, weil das gesamte Haus geteilt durch 2 mehr Wert wäre. Um die gesamte Streiterei zu vermeiden, würde ich meinem Sohn einfach nochmals einen zusätzlichen Betrag( kann auch notariell abgewickelt werden) zukommen lassen. Die Frage ist, ob das Finanzamt diese nachträgliche Zahlung anerkennen muss. Kann hier jemand weiterhelfen?
2 Antworten
Danke für Deine Antwort. Ja , Du hast sicher recht, aber leider ist man immer erst hinterher klüger.
Wir hatten einen Kaufpreis von 100 000€ festgelegt. Das komplette Haus könnte etwa für 300 bis 350 000€ veräußert werden.
Wir dachten, dass der Kaufpreis locker ausreichen müsste, da kein Mensch ein bewohntes halbes Reihenhaus kaufen würde( der andere Sohn wohnt darin). Auf die Idee, dass das Finanzamt eine Schenkung annehmen könnte, wären wir nie gekommen. Auch jetzt sind wir noch der Meinung, dass eine Schenkung nicht vorliegen dürfte, da ich für das halbe Haus , wenn überhaupt, doch niemals mehr als 100 000€ erzielen könnte. Zählt hierbei denn nicht der realistische Verkaufswert?
Um das ganze Theater zu beenden, könnte ich dem Sohn aber z.B. nochmals 50 000 € zahlen (müsste ich nicht aufnehmen).
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wäre wohl kein Nachtrag zum Kaufvertrag möglich, sondern der bestehende Vertrag müsste aufgehoben und ein neuer abgeschlossen werden, was die Kosten natürlich erhöhen würde?
Müsste das Finanzamt das anerkennen und oder ist das an bestimmte Fristen gebunden? Könnte das auch noch gemacht werden, wenn die Schenkungssteuer bereits festgesetzt ist?
Das halbe Haus werden wir wohl dem anderen Sohn vererben oder noch vorzeitig schenken.
Vielen Dank vorab für Deine Mühe.
Wenn das Finanzamt so danebenliegt mit seiner Wertschätzung, kann man auch einen Gutachter mit der Wertermittlung beauftragen.
Der macht dann auch direkt die Kaufpreisaufteilung mit, also wäre es doppelter Nutzen.
Leider hast Du keine Werte in die Frage geschrieben.
Dann kalkuliert einfach mal, neuer Vertrag und Aufhebung alter Vertrag, dazu die Frage hast Du das Geld auf dem Konto, oder leihst u es Dir?
Was passiert in einigen Jahren? Soll der Sohn das halbe Haus zurück bekommen?
Warum habt Ihr nicht, bevor 1.000.- Euro , oder mehr für en Notar investiert wurden, mal einen Steuerberater gefragt und alle Möglichkeiten zur Lösung des Problems ausgelotet?
Der zu geringe Kaufpreis hat ja wohl für Deinen Sohn und sein Vorhaben gereicht. Hättest Du ihm das Geld nicht leihen können? Wäre z. B. auch eine Lösung gewesen.
Ein Steuerberater hätte Euch auch gleich auf das Problem des falschen Kaufpreises aufmerksam gemacht.
Ich denke Ihr habt an der falschen Stelle gespart.
Auch hier wieder ein Beispiel, dass kein Steuerberater schnell mal teurer ist als ein Steuerberater.
Das mit dem Darlehen ist ja schon erwähnt worden. Eine gemischte Schenkung (400.000 geschenkt, Rest Kaufpreis) oder der Kauf eines geringeren Anteils am Haus wäre hier auch noch denkbar gewesen.
"Eine gemischte Schenkung (400.000 geschenkt, Rest Kaufpreis)"
Hier geht vom Sohn an den Vater, da haben wir leider keine 400.000,-.
Hier geht vom Sohn an den Vater,
Achso, das habe ich überlesen. Hier wäre ein Darlehen sicherlich die beste Alternative gewesen.
Ich kann das gar nicht verstehen als Laie. Das halbe Haus gehört dem Fragesteller doch bereits, er hat es zu dem beurkundeten Preis gekauft. Man kann dann wirklich sagen "das war aber nicht so gemeint"?
Wir lassen den Kaufvertrag aufheben, weil die notariell vereinbarte gemischte Schenkung steuerlich ungünstig ist? Lieber schenke ich meinem Sohn 50.000,-€ , als dass ich z.B. 30.000,-€ Schenkungssteuer bezahle? Hm.
Natürlich ist das eine heiße Sache. Es liegt ganz klar der Fehler vor, dass man sich selbst was überlegt hat, anstatt einen Profi zu fragen. Aus meiner Sicht war man einfach zu gierig, oder zu gedankenlos.
Wenn das Haus insgesamt 300.000,- Wert ist, die Hälfte um die es geht also 150.000,-, dann wäre eine Kaufpreis von 130.000,- nicht aufgefallen, insbesondere, wenn man dazu noch etwas von Renovierungs-, oder Sanierungsbedarf geschrieben hätte.
50.000,- waren einfach zu dick. Ausserdem war die Sache ohnehin etwas schwach durchdacht. Da der andere Sohn schon darin wohnt, hätte man auch gleich Nägel mit Köpfen machen können.
Aber egal, lieber zweimal den Notar bezahlen, zweimal Grundbuchamt usw. anstatt einmal 500,- Euro einem Steuerberater geben und eine gute Lösung bekommen.
Bei einem Nachtrag zum Kaufvertrag/oder Kündigung mit Neubeurkundung, sollte der Notar befragt werden. Für die Formulierung aber zur Sicherheit einen Steuerberaterkollegen hinzuziehen.
Zum Thema der Bewertung kann man hier nur sagen, "Der Steuerpflichtige denkt, das Finanzamt lenkt."
Es wäre vermeidbar gewesen, aber leider hat es eben nicht funktioniert.