Danke für Deine Antwort. Ja , Du hast sicher recht, aber leider ist man immer erst hinterher klüger.
Wir hatten einen Kaufpreis von 100 000€ festgelegt. Das komplette Haus könnte etwa für 300 bis 350 000€ veräußert werden.
Wir dachten, dass der Kaufpreis locker ausreichen müsste, da kein Mensch ein bewohntes halbes Reihenhaus kaufen würde( der andere Sohn wohnt darin). Auf die Idee, dass das Finanzamt eine Schenkung annehmen könnte, wären wir nie gekommen. Auch jetzt sind wir noch der Meinung, dass eine Schenkung nicht vorliegen dürfte, da ich für das halbe Haus , wenn überhaupt, doch niemals mehr als 100 000€ erzielen könnte. Zählt hierbei denn nicht der realistische Verkaufswert?
Um das ganze Theater zu beenden, könnte ich dem Sohn aber z.B. nochmals 50 000 € zahlen (müsste ich nicht aufnehmen).
Wenn ich Dich richtig verstanden habe, wäre wohl kein Nachtrag zum Kaufvertrag möglich, sondern der bestehende Vertrag müsste aufgehoben und ein neuer abgeschlossen werden, was die Kosten natürlich erhöhen würde?
Müsste das Finanzamt das anerkennen und oder ist das an bestimmte Fristen gebunden? Könnte das auch noch gemacht werden, wenn die Schenkungssteuer bereits festgesetzt ist?
Das halbe Haus werden wir wohl dem anderen Sohn vererben oder noch vorzeitig schenken.
Vielen Dank vorab für Deine Mühe.