kann die Rezeptgebührenbefreiung (Zuzahlung) steuerlich abgesetzt werdn außergewöhliche Belasungen?
Ich habe eine Zuzahlungsbefreiung bei meiner Krankenkasse im voraus geleistet. Jetzt will das Finanzamt mir diese Summe nicht als außergewöhliche Belasung anerkennen. Ist das richtig? Ich hätte weit mehr als dieses 1% meines Bruttoeinkommens zahlen müssen.
1 Antwort
Ich muß aufgrund einer chronischen Erkrankung nur 1% zahlen. Die Zwangsläufigkeit ist 150% gegeben. Bl0ß die Krkkasse als auch Linde als 02Lieferant, der allein 10 Euro im Monat für die lf. Versorgung gefordert hätte, können keine Quittungen über nicht-Gezahltes ausstellen. Nun muß ich wohl irgendwie beweisen. Aber wie und vor allem - WARUM? Ich würde doch nicht eine Vorauszahlung XXX leisten im Wissen, die eigentlichen Zahlungen würden nur XX betragen. Verrück!!!
1% wovon?
Du musst bei Vorliegen einer außergewöhnlichen Belastung einen bestimmten Prozentsatz Deines Einkommens überschreiten, bevor das FA das anerkennt. Und dieser Prozentsatz richtet sich nach dem Einkommen und der Anzahl der Kinder.
Ich habe den Link auf die entsprechende gesetzliche Regelung nicht umsonst reingesetzt.