AFA Einfamilienhaus nach Scheidung?
Hallo ihr Experten,
erstmal DANKE! fürs Lesen und ggf. auch Antworten.
Ich lasse mich von meiner Ex Scheiden und werde ihr das Haus abkaufen. Allerdings steht noch nicht fest wer darin wohnen wird, vielleicht vermiete ich ihr das Haus auch wieder.
Nun meine Frage:
Wenn ich ihr das Haus vermiete, muss ich eine ortsübliche Miete (bis -30%) ansetzen (Gutachten liegt vor).
Die Abschreibung fürs Haus orientiert sich zu 50% nach den Errichtungskosten und zu 50% nach ihrem Kaufpreis-Grundstück (soweit Richtig?)... Was kann ich dem Finanzamt gegenüber als Kaufpreis ansetzen? Gutachtenwert-Restschuld/50= Kaufpreis oder zählt hier die tatsächliche Überweisung oder muss ein Vertrag gemacht werden und die Summe zählt dann?
Hintergrund... Ich habe einiges in die Ehe eingebracht, was ich natürlich von der Überweisung abziehen würde. Vielleicht zahle ich sie die nächste 15 Jahre auch in Raten aus.
Das Haus wurde vor 7 Jahren als Privathaus errichtet...ich habe nicht mehr alle Rechnungen. Mit diesen Positionen habe ich Pech gehabt oder gibt es auch hier die Möglichkeit auf aktuelles Gutachten auszuweichen?
DANKE für eure Mühen!
Sonnst noch was zu beachten?
Gruß
Alex
2 Antworten
Was kann ich dem Finanzamt gegenüber als Kaufpreis ansetzen?
Natürlich den vertraglichen Kaufpreis. Ob das durch Schuldübernahme, oder durch Barzahlung entrichtet wird, ist völlig uninteressant.
Das Finanzamt wird den Kaufpreis, den 'Ihr ja wohl am Gutachten orientieren werdet natürlich überprüfen. Wenn er in Ordnung ist, dann alles klar.
Vom Kaufpreis ist natürlich der Grundstückanteilabzuziehen.
"Die Abschreibung fürs Haus orientiert sich zu 50% nach den Errichtungskosten und zu 50% nach ihrem Kaufpreis-Grundstück (soweit Richtig?).."
Wenn Ihr, wovon ich ausgehe, zu je 1/2 Eigentümer seid, ist das richtig.
"oder muss ein Vertrag gemacht werden"
Ja, es muss ein Vertrag gemacht werden, denn Immobilien können nur durch notariellen Vertrag übertragen werden.
Den vereinbarten Kaufpreis (incl. Nebenkosten wie z.B. den Notarkosten) musst Du dann aufteilen auf Grundstück und Haus - z.B. mit dieser Arbeitshilfe
(es ist nicht möglich, einfach zu behaupten, dass z.B. 90 % des Preises nur auf den Anteil am Gebäude entfallen, wenn das mit den örtlichen Grundstückspreisen nicht konform geht). Abgeschrieben wird nur der Gebäudeanteil.
PS: Ich habe Deine Anfrage abgelehnt, weil hier ein Forum ist und kein Steuerberatungsbüro - Du kannst Deine Frage ja öffentlich stellen.