Kann ich ein Erbe eines unbekannten Onkels ausschlagen, wenn der Rest der Familie dies schon getan hat?

3 Antworten

Natürlich kannst Du nicht ausschlagen, bevor Du weißt, dass DU Erbe bist.

Die Frist zählt erst ab dem Brief vom Gericht.

Außerdem war Dein Vater nicht "dumm," sondern er hat eine behördliche Frage richtig beantwortet. Stell Dir vor der Onkel wäre Millionär und Du hättest nie vom Erbe erfahren.

Ich würde erstmal versuchen zu ermitteln, warum die anderen ausgeschlagen haben und was dem Onkel gehört hat, bzw. wo er Schulden hatte.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Mirja

Auch ein "dubioser Onkel und komischer Kauz" kann einen beträchtlichen unbelasteten Nachlass hinterlassen, der in der Kürze der gesetzlichen Ausschlagungsfrist nicht immer zuverlässig zu ermitteln sein wird.

Schlägst du nicht aus, tritt Vonselbsterwerb ein. Im Falle der Überschuldung kannst du dann immer noch den Weg der Nachlassverwaltung gehen oder Nachlass- insolvenz betragen.

Im Übrigen: Wer der Mitwirkungspflicht nachkommt, ist das Gegenteil von dumm.

Die 6 Wochenfrist fängt ab dem Moment an zu laufen, wo Du vom Tod und Erbanfall erfährst.

Also spätestens mit dem Schreiben vom Nachlassgericht.

Und dieses von Dir angesprochene "komische Verhalten" scheint ja ein generelles Problem eurer Familie zu sein

Oder warum unterhalten sich Papa/Mama und Bruder nicht mit Dir!?!?

Und auf Hörensagen/Vermutungen alleine würde ich auf keinen Fall das Erbe "blind" ausschlagen.

Nutze Deine Erbenstellung, verschaffe Dir Zutritt in die Wohnung des Onkels und verschaffe Dir im Rahmen Deiner Möglichkeiten einen Überblick (Kontoauszüge/Wertsachen, Aktenordner, ...). Und spreche mit der Bank Deines Onkels. Meiner Meinung nach hast Du ein Auskunftsrecht.

Wenn es doof läuft, was Banken gerne machen, fordern die einen Erbschein

Und sollte Dein Onkel dann doch für Dich überraschend überschuldet gewesen sein, gibt es noch die Möglichkeit der Nachlassinsolvenz.

Dann haftet man nur mit dem Nachlass, jedoch nicht mit dem eigenen Vermögen.

Solltest Du ausschlagen, denke auch an Deine Kinder, sofern vorhanden. Die müssen dann auch ausschlagen. Bei Minderjährigen bist Du mit dem Vater der Kinder zuständig.

Viel Erfolg