Erbe ausgeschlagen doch Bank akzeptiert es nicht?
Hallo,
Ich habe vor kurzem das Erbe meines Verstorbenen Vaters ausgeschlagen bin also laut dem Nachlassgericht kein Erbe mehr.
Die Bank sieht das anders. Dort sind noch 30.000 Euro Schulden offen und die Bank drängt mich ein Erbscheinverfahren zu eröffnen da nur so nachgewiesen werden kann das ich kein Erbe mehr bin.
Ansonsten wird da gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet da ich ja weiterhin die Erbin bin.
Den gleichen Brief bekommt die Frau meines Vaters auch immer wieder.
Ist das rechtens? Die Dame vom Nachlassgericht erklärte mir das ich aus der Erbschaft raus bin und ich somit nicht der Erbe der Schulden bin und schon gar keinen Erbschein beantagen soll.
2 Antworten
Das Nachlassgericht muss abschließend erklären, wer die Erbschaft antreten wird. Dieses Schreiben berücksichtigt Ausschlagungen. Bis dahin hast Du nur Dein Antwortschreiben an das Nachlassgericht, in dem Du das Erbe ausschlägst.
Einen Erbschein solltest Du auf keinen Fall beantragen, da dies ja nur im Fall des Antretens einer Erbschaft passieren sollte. Das genau möchtest Du ja nicht tun.
Das Nachlassgericht kann dann auch die Nachlassinvolvenz feststellen. Das erfolgt bei Ausschlagung des Erbes durch alle potentiellen Erben letztendlich durch den Staat (§1936 BGB).
Du hast ja die Betätigung der Erbausschlagung. Die reicht zum Nachweis.
Die Erbauschlagung kann nur durch eine Beurkundung beim Notar, oder beim Amtsgericht durch Erklärung zur Niederschrift erklärt werden.
Selbst wenn man beim Amtsgericht vergessen hat Dir davon eine Kopie zu geben, so hast Du zumindest die Quittung für die Gebühren von mindestens 30,- Euro.
Ich habe vom Notar eine Zahlquittung und Kopien der Ausschlagung die ich der Bank auch geschickt habe. Leider habe ich erst nach der 6 Wochenfrist das Erbe ausgeschlagen aber wie gesagt laut aussage des Nachlassgerichtes ust meine Ausschlagung durch.
Aber dann gäbe es nicht nur Aussage sondern ein Protokoll über die Erklärung der Ausschlagung.
Wenn ich es richtig verstanden habe, hat die Fragerin über einen Notar erklärt:
Ich habe vom Notar eine Zahlquittung und Kopien der Ausschlagung die ich der Bank auch geschickt habe.
Ich nehme an, dass der Notar die Frage der Frist geklärt hat. Vermutlich hat sie erst nach einigen Tagen vom Tod des Vaters erfahren, oder eine andere Anlaufhemmung lag vor.
Egal, es wurde beurkundet, das Gericht hat akzeptiert.
Sie sagte aber in der ersten Antwort hier, dass sie die Aussage nur mündlich hat.
Leider bekomme ich dieses aber nicht schriftlich nur mündlich habe ich es gesagt bekommen da ich dort nachgefragt habe.