Kann ich die Nacherbenschaft des anderen Elternteils ausschließen?
Wir sind getrennt und haben ein Kind. Mein Kind wird also mein allein Erbe. Um sicherzustellen, dass der andere Elternteil im Erbfall das Vermögen nicht auch noch verschleudert habe ich das Vermögensverwaltungsrecht im Testament entzogen und einem Testamentsvollstrecker übergeben.
Für den Fall, dass unser Kind vor der Volljährigkeit verstirbt möchte ich sicherstellen, der andere Elternteil nicht die Nacherbenschaft bekommt.
Wie kann das sichergestellt werden?
Müssen konkrete Nacherben genannt werden?
Kann ich den anderen Elternteil kategorisch als Nacherbe ausschließen?
Oder ... ???
3 Antworten
Wenn der Rosenkrieg sich nicht nur nach Deinem Tod, sondern sogar im Fall eines (relativ unwahrscheinlichen) frühzeitigen Tod Deines Kindes fortsetzen soll, wäre eine Konstruktion über Vor- und Nacherbschaft wohl eine Möglichkeit. Dazu wird Dich ein Notar beraten können.
Ungünstig wäre in diesem Sinn vielleicht, wenn Dein Kind doch ein höheres Lebensalter als seine Mutter erreicht und das von Dir ererbte Vermögen nicht selbst an eventuelle eigene Kinder vererben kann, weil es zum Beispiel nicht-befreiter Vorerbe ist. Das macht aber doch ohnehin eher bei Immobilien einen Sinn.
Ungünstig wäre in diesem Sinn vielleicht...
Dagegen könnte eine Öffnungsklausel helfen, die dem Kind ermöglicht per eigenem Testament einen anderen Erben zu bestimmen.
Auch hier sollte ein Notar bei den Formulierungen behilflich sein können.
Das Kind soll erben? Wer soll denn das Geld des Kindes verwalten ? Der Vater will das Kind auf eine teuere Schule schicken und der Verwalter lehnt ab ?
Aber ich vermute es geht um Millionen auf beiden Seiten......
Dein Geschiedener steht nicht in der Erbfolge ??
ganz einfach im Testament wiedergeben wie du es haben möchtest.