Wann kommt Geld nach Vergleich vor Gericht?

2 Antworten

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Ist eine Ausfertigung des gerichtlichen Vergleichs Dir oder Deinem Rechtsanwalt schon zugegangen? Wenn ja, dann müßte der Gegner die auch bekommen haben.

Selbstverständlich ist das nicht. Die Justiz arbeitet derzeit auf Sparflamme.

Wenn die Zustellung erfolgt sein sollte wäre es an sich Aufgabe Deines Anwalts die Zahlung anzumahnen. Das Amtsgericht ist über die Zahlung nicht informiert und könnte da nicht helfen.


Privatier59  28.01.2021, 07:53

Danke für den "Stern"!

Frommwood 
Beitragsersteller
 29.01.2021, 17:10
@Privatier59

Habe heute mit dem Amtsgericht telefoniert. Sehr nette Dame. Habe dort erfahren, dass die Sache von Seiten des Amtsgerichts abgeschlossen ist, weil der geschlossene Vergleich nicht von den Parteien widerrufen wurde. Die Akte ist dort seit Mitte September 2020 ausgetragen.

Das habe ich so per Mail meinem Rechtsanwalt mitgeteilt. Habe dann nur die Antwort bekommen, dass ich ihm meine Bankverbindung mal mitteile soll und er das in der Buchhaltung prüft.

Ich bin ehrlich gesagt mehr als schockiert. Wenn man sich nicht mal mehr auf den Rechtsanwalt verlassen kann.

Muss mir jetzt überlegen, ob ich da noch was machen will. Der Mann ist angestellter Rechtsanwalt, könnte also eine Mail an den Kanzleiinhaber senden. Denke aber das bringt nicht viel. Ich werde das wohl auf sich beruhen lassen, sobald ich mein Geld habe.

Wollte euch nur über den Ausgang der Sache informieren. Danke nochmal für die Tipps!

Privatier59  29.01.2021, 17:16
@Frommwood

Danke für die Info!

Was Rechtsanwälte betrifft so kann man einige Überraschungen erleben. Habe einmal erlebt, dass ein Anwalt Mandantengelder nicht auszahlen konnte weil das Jugendamt sein Girokonto wegen Unterhaltsrückständen gepfändet hatte und er kein Treuhandkonto angelegt hatte!

Frommwood 
Beitragsersteller
 27.01.2021, 07:30

Habe noch keinen Beschluss oder Ähnliches vom Gericht erhalten.

Weiß aber auch nicht, wie lange so etwas dauert. Da fehlt mir die Erfahrung. Daher die Frage hier.

Privatier59  27.01.2021, 07:33
@Frommwood

In normalen Zeiten hätte der Beschluss längst zugegangen sein müssen. Dein Rechtsanwalt soll auch mal etwas tun für sein Geld und beim Amtsgericht nachfragen.

tellerchen  27.01.2021, 13:09
@Frommwood

also bei mir ist das schon etwas her.. lange vor Coronazeiten...da die Gegenseite Angst hatte ich gehe zum Oberlandesgericht..und mein Anwalt damals gleich gesagt hatte, das sein Mandant Rechtschutzversicherung hat.. glaube der Richter hatte 3 Wochen anberaumt... aber nach 2,5 Wochen war die Kohle aufm Konto...aber wie gesagt, lange vor Corona...

Privatier59  27.01.2021, 13:39
@Privatier59

Ich habe die Ergänzung gerade gelesen. Dein Rechtsanwalt strotzt nicht gerade vor Tatendrang. Hoffentlich ist die Sache nicht in dessen Kanzleibetrieb liegen geblieben. Was soll man da tun? Ich würde den nochmals erinnern und wenn sich dann immer noch nichts tut wirklich selber bei der Geschäftstelle des Amtsgerichts anfragen. Schon traurig, wenn man Arbeit übernehmen muss für die man einen anderen bezahlt hat.

tellerchen  27.01.2021, 13:40
@tellerchen

hatte gegen einen anderen Anwalt geklagt.. weil der Frist versäumt hatte.. somit ging mir ne Abfindung verloren..hälfte des Vergleich hat der Anwalt bezahlt, gegen den ich klagte, andere hälfte deren Anwaltliche Haftpflichtversicherung...

Wie kam der Vergleich zustande? in der mündlichen Verhandlung oder schriftlich? Im ersten Fall ist der Vergleich schon die Verhandlung zustande gekommen, da du aber sagst du hättest " den Vergleich angenommen", war das sehr wahrscheinlich ein sog. "Widerrufsvergleich", dh. beide Seiten hatten die Möglichkeit, den Vergleich zu widerrufen (meist innerhalb einer bestimmten Frist). Ohne Widerruf innerhalb der Frist ist der Vergleich wirksam. Um den Vergleich durchzusetzen, braucht dein RA aber das Protokoll der Verhandlung und das dauert im Moment sehr lange, aber wenn die Verhandlung im September war, müsste das Protokoll da sein. Dann zahlt die Gegenseite in der Regel auch. Falls nicht, brauchst du eine vollstreckbare Ausfertigung des Protokolls, damit du bzw. dein RA den Gerichtsvollzieher losschicken kannst bzw. eine Kontopfändung oder so etwas ausbringst.

War der Vergleich schriftlich, stellt das Gericht das Zustandekommen des Vergleichs dann nach § 278 Abs. 6 ZPO durch Beschluss fest, wenn das beide Seiten inhaltlich übereinstimmend und schriftsätzlich beantragt haben.

Auch das müsste eigentlich erledigt sein.

Dein RA scheint eine Schlafmütze zu sein

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Frommwood 
Beitragsersteller
 01.02.2021, 06:02

Der Vergleich wurde in der mündlichen Verhandlung geschlossen. Das Wort Widerrufsvergleich hatte die Dame vom Amtsgericht im Telefonat letzten Freitag auch erwähnt.

Ich gehe schon davon aus, dass die Gegenseite zahlen wird. Es handelt sich um keine Unsummen und der Gegner ist eine größere Deutsche Firma. Denen würde eine Vollstreckung mehr wehtun, als wenn sie einfach direkt zahlen.

Ich gehe auch davon aus, dass er geschlafen hat und den Geldbetrag entweder nicht beim Gegner angefordert hat oder das Geld schon auf dem Anderkonto liegt.