Müssen beide Elternteil mit Sorgerecht dem Vertrag eines Minderjährigen zustimmen?
Wenn die Eltern geschieden sind, sich aber das Sorgerecht teilen, müssen dann beide ihre Zustimmung zu einem Vertrag des noch minderjährigen Sprösslings zustimmen? Der Vertrag enthält finanzielle Pflichten für das Kind. Falls nur ein Elternteil zustimmt, kann der andere den Vertrag kündigen oder anderweitig als unwirksam erklären?
2 Antworten
Die Rechtslage und Rechtsprechung ist da eindeutig. Die Eröffnung eines Kontos für einen Minderjährigen mit Rechten und Pflichten ist kein Alltagsgeschäft und betrifft die Vermögenssorge als Teilbereich der elterlichen Sorge. Somit ist bei gemeinsamer elterlicher Sorge die Zustimmung beider Eltern erforderlich. Das heisst, beide Eltern müssen den Kontoeröffnungsvertrag unterzeichnen. Im Umkehrschluß ist natürlich auch die Kündigung bzw. anderweitige Verfügung über das Konto einseitig durch einen Elternteil ebenfalls nicht möglich. Auch da müssen also beide Eltern unterschreiben.
Das käme auf Art und Inhalt des Vertrages an.
Grds. beinhaltet das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei geteiltem Sorgerecht, das derjenige Elternteil, bei dem das Kind lebt, die alltäglichen Entscheidungen auch alleine fällen darf und sich die Zustimmung des anderen auf besondere, das Kindswohl betreffende Entscheidungen beschränkt.
Neuer Wintermantel, Ersatzanschaffung eines Laptops für die Schule oder Verwednung eines Geldgeschenk der Oma nein, Anmeldung zu Reitunterricht , Klassenfahrt nach Südafrika oder Bauchnabelpiercing ja.
Eine Zustimmjungspflicht ergäbe sich ebenso aus dem damit u. U. einhergehendem aber über gewährtem Kindesunterhalt hinausgehenden Mehr- bzw. Sonderbedarf, der demnach abzustimmen wäre. Klar ist ein Gastaufenthalt in den USA prima für die Entwicklung des Kindes. kostet aber eben im Zewifel Geld, dass der Unterhalteverpflichtete nicht hat.
G imager761