Darf eine syrische Familie in unserem Haus zwei Wohnungen mieten?
Hallo zusammen,
Eine Familie mit 8 Personen möchte gern bei uns mieten. Wir haben zwei Wohnungen zu je 650€ (inkl Nebenkosten außer Heizkosten) was an sich klappen würde wenn der Vater mit 3 Kinder und die Mutter mit 3 Kindern jeweils eine Wohnung mietet. Hier ist der Satz auch angemessen für 4 Personen.
Jetzt stellt sich das Amt quer und sagt dass es trotzdem eine Familie ist und die Berechnungsgrundlage hier 1019€ wären inkl Nebenkosten (außer Heizkosten).
Kann das richtig sein wenn zwei Verträge bestehen?
Die Familie wohnt aktuell in einem Auffanglager zu 8 in einem Raum. Wir würden gerne helfen aber die 1019 sind einfach zu wenig für ein ganzes Haus in der Stadt
4 Antworten
Die entsprechenden Tabellen beziehen sich auf die Haushaltsgrösse, und nicht auf verwandtschaftliche Verhältnisse. Der Sachbearbeiter mag der Meinung sein, dass für eine achtköpfige Familie eben nur 1.019,-€ vorgesehen seien, dem kann man erwidern, dass es auf dem Wohnungsmarkt eben keine so grossen Wohnungen zu dem Preis gibt und die mehrmonatige Suche dokumentieren.
Ob das zeitnah eine Bewilligung bringen kann, ich bezweifle es. Widerspruchsverfahren dauern lange.
Für Bopfingen kommen die Zahlen ungefähr hin, und in der Tabelle ist eben die Haushaltsgrösse angegeben.
Zur Dauer: Wenn die Familie die knapp 300,-€ vorläufig aus ihren Regelsätzen übernimmt, bedeutet das pro Person nur 37,50. Es gibt viele Sozialhilfeempfänger, die so etwas in Kauf nehmen würden. Das wäre natürlich ein Risiko für den Vermieter, da nichts pfändbar wäre.
Mann und Frau werden zusammen in einem Schlafzimmer wohnen, daher werden 2 Wohnungen genau 1 Zimmer zu Gross sein.
Wie die Familie die Zimmereinteilung macht und wo letztendlich wer schläft sollte normalerweise kein Interesse für das Amt oder Vermieter darstellen. Für 8 Personen eine Wohnung oder Haus zu finden, wird für diese Familie schwer sein, wenn sie dann aus Not zwei komplett getrennte Wohnungen mieten müssen wäre die Situation ja die gleiche.
Wer zahlt diese Wohnungen - das Amt. Dann müssen sich diese Mieter an deren Vorgaben halten.
Sie sind als eine Familie zu sehen. Die lassen sich nicht austricksen.
Das hat mit austricksen wenig zu tun denn beide Wohnungen haben einen seperaten Eingang, seperate Zähler und sind somit zwei Wohnungen. Ich vermiete nicht eine Wohnung und teile sie in zwei auf.
Danke trotzdem für Ihre Antwort.
Wohnen die dann auch separat und Mann und Frau lebennicht gemeinsam in einer Wohnung?? Was du als gerecht bezeichnest, nenne ich Sozialbetrug.
Es sind getrennte Wohnungen, die Frau möchte eine Wohnung mieten mit 3 Kindern und der Mann möchte eine Wohnung mit 3 Kindern mieten. Beide Wohnungen haben einen seperaten Eingang, seperate Zähler und seperate Zimmer.
Ob die Eltern getrennt leben und die Kinder gemeinsam erziehen ist ja letztendlich für mich als Vermieter nicht von Bedeutung. Es gibt ganz verschiedene Lebensmodelle. Für mich ist ja nur interessant zu wissen warum ich der Familie unsere Wohnungen nicht vermieten darf zu den oben genannten Preisen sondern weit unter Wert vermieten müsste. Ist im Endeffekt aber jetzt egal, hier war eine gute Antwort im Chat dabei von jemandem der das sachdienlich angegangen ist und nicht mit dem Bezug auf Betrug. 😉
Für dich als Vermieter ist es egal wer wo wohnt. Für den Anspruch auf staatliche Leistungen allerdings nicht. Getrennte Wohnungen sind ja auch bei Hartz4 eine beliebte Masche des Sozialbetruges.
Klärt das mit dem Amtsleiter - denn es handelt sich nun einmal um 2 Wohnungen .... und ansonsten soll die Kommune dieser Familie doch eine angemessen große Wohnung für 8 Personen bereitstellen - Anspruch 150 Quadratmeter.
Das Amt möchte aber statt 2x 4 Personen einmal 8 Personen berechnen, was meiner Meinung nach ja nicht sein kann wenn zwei Mietverträge gemacht werden