Nebenkostenabrechnung: Strom für die Heizung doppelt abrechnen ??

5 Antworten

Laufen Allgemeinstrom und Heizungsstrom über einen Stromzähler, muß der Heizungsstrom ermittelt und vom Allgemeinstrom abgezogen werden. Die Ermittlung kann auch durch Schätzung erfolgen. Es ist einfach Unfug, da pauschal von 6% auszugehen und wenn hier Stromkosten berechnet werden die nicht entstanden sind, ist das rechtswidrig und macht die Abrechnungen angreifbar.


Lunacat 
Beitragsersteller
 17.02.2013, 19:11

Ich danke euch allen für die Infos. Am Dienstag haben wir eine Mieterversammlung mit dem Hausverwalter. Mal sehen was dabei rum kommt.....

zusätzlich 6% der Heizkosten pauschal (für Heizungsbetriebsstrom)

Wenn es keinen gesonderten Betriebsstromzähler gibt, ist eine angemessene Schätzung nötig. Es gibt keine Gesetzesgrundlage, sondern allenfalls Rechtsprechung für diesen Fall. In einer Quelle habe ich den Schätzwert von 2 - 5 % der Energieverbrauchskosten (für Gas, Heizöl etc.) gefunden. Dies macht Sinn. Keinen Sinn macht hingegen "6 % der Heizkosten", da ja die Heizkosten den Strom beinhalten. Selbst 6 % der Heizenergie wäre also viel zu hoch.

In Eurem Fall steckt Heizstrom im Allgemeinstromzähler des Hauses. Es geht dabei nicht an, dass in der Summe von geschätztem Heizstrom und restlichem Hausstrom eine höhere Summe als die Zählersumme herauskommt. Der Zählerverbrauchswert bleibt die Obergrenze für die zu verteilenden Stromkosten. Mit der Trennung in Schätzung und Rest erfolgt allenfalls ein jeweils anderer Verteilungsschlüssel, z. B. der Rest für Hausstrom nach qm oder Personen und der Heizstrom nach dem Heizungskostenverteilerschlüssel (teils nach qm und teils nach Verbrauchsmessung).

Du kannst also nun selber ermitteln, was maximal zu zahlen ist. Das zahlst Du anteilig und nicht mehr. Du darfst aber nur die geforderte Zahlung verweigern, wenn Du Dir auch tatsächlich Belegeinsicht verschafft hast, nämlich mindestens in die Stromrechnung des Hauszählers.

Schreibe danach dem Vermieter, dass die €-Summe des Hausstromsumme und des Heizungsstromes nicht höher sein darf als die €-Zählersumme.

Es gibt in unserem Flur einen Zähler mit drei Sicherungen. 1) Heizung, 2) Hausflur und Antenne 3) Aussenlicht. Darüber gibt es eine Rechnung vom Stromanbieter über 217 €.Das zählt als Allgemeinstrom !

An der Heizung ist kein separater Zähler, deshalb will er 256€ pauschal veranschlagen. Ohne Rechnung, Nachweiss o.ä. Er sagt es gäbe ein Gesetz das ihm erlaubt das zusätzlich zum Allgemeinstrom eine Pauschale ansetzen darf.

Wenn Dir das auf Anfrage gesagt wurde, dann sollte diese Person auch das entsprechende Gesetz zitieren können. Ansonsten weist Du die Forderung zurück.

In keinem Fall darf die Summe der veranschlagten Stromverbrauche höher als der ausgewiesene Stromverbrauch sein. Nimm also die Summe aller Stromverbrauche der Mieter und gleiche dies mit dem vom Vermieter veranschlagten Verbrauch am Stromzähler ab. Die Summen müssen gleich sein. Damit ergibt sich auch klar der Umlagebetrag.


Lunacat 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 18:13

So sehen wir das auch....er aber nicht :(

gandalf94305  16.02.2013, 18:20
@Lunacat

Es gehören immer zwei zu dem Vorgang der Nebenkostenabrechnung: einer stellt die Rechnung, der andere zahlt :-)

Du hast ein Recht auf Einsicht in die Originalabrechnung, d.h. der Abrechnungsbetrag muss nachvollziehbar sein. Bis dahin wird die Rechnung in diesem Punkt nicht bezahlt, da sie nicht ordnungsgemäß erstellt wurde.

Also:

  • Schriftlich eine Kopie der Stromabrechnung des Versorgers mit abgelesenen Verbrauchszahlen anfragen
  • Mit anderen Mietern, die ja ähnlich übervorteilt wurden, deren Abrechnungsbeträge klären
  • Addieren und vergleichen
Lunacat 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 18:28
@gandalf94305

Ja...und trotzdem pocht er auf das Gesetz und verlangt die 256€ zusätzlich....

LittleArrow  17.02.2013, 06:29
@Lunacat

Gehe zu ihm hin und lasse Dir sein gepochtes Gesetz zeigen. Mache ein Foto davon mit Deinem Handy und stelle es hier als Bild ein.

Wenn der Hausstromzähler Stromkosten von € 217 hatte (und der Heizungsbetriebsstrom über diesen Zähler läuft), dann sind die nicht belegbaren € 256 auch nicht zu zahlen!

Die Fragestellung ist ein wenig verwirrend formuliert, ist es richtig das es zwei unterschiedliche Abrechnungen der Nebenkosten allgemein und Heiznebenkosten gibt in denen der Strom für die Heizungsanlage zwei mal abgerechnet (jeweils 217 und 257 €) wird ? Welche Verbraucher zählen dazu (z. Bsp. Heizkessel, Steuerung, Umwälzpumpen für Heiz- und Warmwasserkreislauf) und existieren separate Zähler ?


Lunacat 
Beitragsersteller
 16.02.2013, 17:57

richtig ! er will jeweils 217 und 256 abrechnen !