Kann ich bei einer Beerdigung das Institut wechseln . Das welches den Toten hab gibt nur gegen gebür
Mein Vater ist plötzlich verstorben . Es wurde von Nachbarn der Notarzt und das Beerdigungsinstitut gerufen . Dieses nahm meinen Vater sofort mit . Nun wollen wir allerdings das Beerdigungsinstitut wechseln . Das Erste Institut gibt aber meinen Vater erst nach einer Zahlung von ca. 500€ frei . Meine Frage ist - darf das Institut dieses so einfach . Ich bin am überlegen ob ich eine Anzeige wegen Erpressung oder ähnliches machen soll .
mfg
4 Antworten
Es wurde von Nachbarn der Notarzt und das Beerdigungsinstitut gerufen .
Das mit dem Notarzt verstehe ich ja. Aber das Beerdigungsinstitut? Was haben die Nachbarn damit zu tun? Oder ging es nur um den Transport in die städtische Leichenhalle? Na ja, diese Kosten wird man wohl zahlen müssen, die machen aber keine 500,-- Euro aus. Ich würde mir das nicht bieten lassen und einen Anwalt mit der Wahrnehmung meiner Rechte beauftragen.
Bisher bin ich noch nicht im Leichenwagen chauffiert worden. Da fehlt mir das Preisgefühl.Aber wenn es so ist, muß es bezahlt werden und zwar letztendlich von dem, dem es angeht. Das ist hier der Fragesteller. Nur darüber, ob man eine Leiche als Pfand behalten darf, grübele ich noch. Einstweilen meine ich nicht.
Ich finde das auch makaber... :-(
Fakt ist: Kosten sind entstanden - mich würde vielmehr interessieren- warum der Bestatter gewechselt werden soll ?
Vielleicht hat der Kollege eine Aktionswoche laufen. So quasi SSV aufm Friedhof.
eine Aktionswoche....... aufm Friedhof. ....... man, was sind das für Schlußfolgerungen ? :))) K.
Grds. kann der Auftrag nur vom Auftraggeber entzogen werden. Gleichwohl habt ihr selbstverständlich die geleisteten Aufwendungen des Auftragnehmers zu erstatten, wenn ihr den Auftrag anderweitig vergebt.
Das hat Strafrecht, also Erpressung nichts zu tun, sondern mit Vertragsrecht, also einem zivilrechtlichen Zahlungsanspruch.
Da aus Sicht des Bestatters seine Auftragsannahme in gutem Glauben geschah, ist dies rechtens - mit dem Nachbarn kann man sich über dessen Eigenmacht aber durchaus mal ernsthaft unterhalten :-)
G imager761
Zunächst mal kann das Institut die Zahlung für die erbrachte Leistung verlangen. Allerdings ist es nicht berechtigt, ein Pfandrecht irgendeiner Art geltend zu machen. An einer Leiche schon gleich gar nicht.
Ob der Nachbar hier zu Recht per "Geschäftsführung ohne Auftrag" handeln durfte, kann man ohne nähere Kenntnis der Umstände nicht beurteilen.
Um die Situation zu bereinigen, würde ich mit dem Institut Deiner Wahl sprechen, ob sie sich um die Angelegenheit kümmern. Lasse Dir aber die Höhe der entstehenden Kosten vorher zusichern
Lag der verstorbene Vater schon lange und müffelnd in der Wohnung ohne dass Du Dich darum gekümmert hast??? Wenn ja, oder wenn er nicht wusste wie und wo er die Angehörigen des verstorbenen Vaters erreichen kann, hat der Nachbar auf jeden Fall recht und Du, bzw. alle Erben müssen für die Kosten aufkommen.
War das nicht der Fall, gilt der alte Kneipengrundsatz: Wer bestellt, bezahlt. Man kann das eigenmächtige Verhalten des Nachbarn auch unberechtigtes Geschäftsführung oder Geschäftsanmaßung nennen. Dann muß der Nachbar für die 500 Euronen aufkommen.
Im übrigen ist es dem Verstorbenen egal, welches Beerdigungsinstitut ihn unter die Erde bringt. Ein Gerangel darüber, ist aber eher kleinkariert und würdelos.
das habe ich mich auch gefragt wer das Institut beauftragt hat ...
aber die Kosten können durchaus diese Größenordnung haben- je nach Tageszeit der Überführung/Aufbewahrungsdauer etc...
:-(