Kann man eine Adoption rückgängig machen bei Verdacht auf Betrug
Habe im jahre 2008 den jungen meiner damaligen frau adoptiert im glauben das sein richtiger vater in Kasachstan tot sei. Meine damalige frau ist übrigens auch eine Russin. Jetzt habe ich aber den Nachweis das sie mich reingelegt hat und der vater garnicht tot ist. jetzt meine frage :kann ich die Adoption rückgängig machen. Zur polizei werde ich auch gehen und eine anzeige machen gegen meine ex.denn in der geburtsurkunde steht als vater..ihr onkel der tatsächlich gestorben ist nur er ist nicht der vater von dem jungen.
Liebe/r brauner72,
ich möchte Dich bitten, Fragen nicht mehrfach zu stellen. Gib der Community etwas Zeit, um auf Deine Frage zu reagieren.
Vielen Dank für Dein Verständnis!
Viele Grüße
Ria vom finanzfrage.net-Support
7 Antworten
Ja , aber :
Ist eine Adoption vollzogen, lässt sich dieser Schritt nur noch unter ganz wenigen, gesetzlich bestimmten Voraussetzungen wieder rückgängig machen.
Eine Möglichkeit ist diese :
§ 1760 Aufhebung wegen fehlender Erklärungen
"(2) Der Antrag oder eine Einwilligung ist nur dann unwirksam, wenn der Erklärende
...
c) durch arglistige Täuschung über wesentliche Umstände zur Erklärung bestimmt worden ist, ... "
http://dejure.org/gesetze/BGB/1760.html
Gruß Z... .
Trete mal den Nachweis an, dass die Geburtsurkunde Deines Adoptivsohnes gefälscht wurde. Wenn die Mutter bei der Geburt einen falschen Vater genannt hat, dann ist die Geburtsurkunde trotzdem echt. Nur wenn der Eintrag nachträglich geändert wurde hast Möglichkeiten rechtlich dagegen vorzugehen, denn dann liegt ja kein Einverständnis des Vaters zur Freigabe seines Kindes zur Adoption vor. Aber ob es Dir gelingt dies bei dem russischen Rechtsverständnis auch alles nachzuweisen - ich hege da meine Zweifel.
deine Ausführungen sind im Grundsatz schon einmal überlegenswert......
denn dann liegt ja kein Einverständnis des Vaters zur Freigabe seines Kindes zur Adoption vor
dieses Einverständnis liegt anscheinend eindeutig nicht vor, denn der leibliche Vater erfreut sich möglicherweise bester Gesundheit !
Andererseits, wer weiß schon, was in der SU so illegal möglich war. Aber du hast recht, das Nachweisen wenn es dann Ungereimtheiten gab, wird schwierig bis unmöglich !
Du hast doch gute Antworten bekommen. Welche Änderungen erwartest Du?
in den letzten 15 Tagen gab es keine Gesetzesänderung.
Unter besonderen Umständen kann die Adoption auch wieder rückgängig gemacht werden. Eine solche kann auf Antrag vom Vormundschaftsgericht ausgesprochen werden.
Antragsberechtigt für einen Aufhebungsantrag ist nur derjenige, unter dessen Antrag oder Einwilligung das Kind angenommen worden ist. Der Antrag kann nur innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Ausspruch der Adoption gestellt werden.
In seltenen Fällen kann das Vormundschaftsgericht die Adoption von Amts wegen aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes erforderlich ist.
Das Familiengericht kann das machen, allerdings sind die Voraussetzungen hoch:
http://dejure.org/gesetze/BGB/1763.html
Schwerwiegende Gründe zum Wohl des Kindes sind erforderlich. Die Aufhebung würde hier an sich das Gegenteil bewirken. Bei der Entscheidung wird sicherlich berücksichtigt werden, dass es nicht das Kind war durch das Du getäuscht wurdest.
Der Fragesteller war verliebt. Das muß doch sicher als vorübergehende Störung der Geistestätigkeit durchgehen. Also gleich 2 Alternativen die in Frage kommen. Dann mal los!