Kann man eine Adoption rückgängig machen bei Verdacht auf Betrug

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Ria vom finanzfrage.net-Support

7 Antworten

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Ja , aber :

Ist eine Adoption vollzogen, lässt sich dieser Schritt nur noch unter ganz wenigen, gesetzlich bestimmten Voraussetzungen wieder rückgängig machen.

Eine Möglichkeit ist diese :

§ 1760 Aufhebung wegen fehlender Erklärungen

"(2) Der Antrag oder eine Einwilligung ist nur dann unwirksam, wenn der Erklärende

...

c) durch arglistige Täuschung über wesentliche Umstände zur Erklärung bestimmt worden ist, ... "

http://dejure.org/gesetze/BGB/1760.html

Gruß Z... .


Privatier59  06.02.2015, 07:29
a) zur Zeit der Erklärung sich im Zustand der Bewusstlosigkeit oder vorübergehenden Störung der Geistestätigkeit befand, wenn der Antragsteller geschäftsunfähig war oder das geschäftsunfähige oder noch nicht 14 Jahre alte Kind die Einwilligung selbst erteilt hat,

Der Fragesteller war verliebt. Das muß doch sicher als vorübergehende Störung der Geistestätigkeit durchgehen. Also gleich 2 Alternativen die in Frage kommen. Dann mal los!

Trete mal den Nachweis an, dass die Geburtsurkunde Deines Adoptivsohnes gefälscht wurde. Wenn die Mutter bei der Geburt einen falschen Vater genannt hat, dann ist die Geburtsurkunde trotzdem echt. Nur wenn der Eintrag nachträglich geändert wurde hast Möglichkeiten rechtlich dagegen vorzugehen, denn dann liegt ja kein Einverständnis des Vaters zur Freigabe seines Kindes zur Adoption vor. Aber ob es Dir gelingt dies bei dem russischen Rechtsverständnis auch alles nachzuweisen - ich hege da meine Zweifel.


Gaenseliesel  06.02.2015, 13:58

deine Ausführungen sind im Grundsatz schon einmal überlegenswert......

denn dann liegt ja kein Einverständnis des Vaters zur Freigabe seines Kindes zur Adoption vor

dieses Einverständnis liegt anscheinend eindeutig nicht vor, denn der leibliche Vater erfreut sich möglicherweise bester Gesundheit !

Andererseits, wer weiß schon, was in der SU so illegal möglich war. Aber du hast recht, das Nachweisen wenn es dann Ungereimtheiten gab, wird schwierig bis unmöglich !

Du hast doch gute Antworten bekommen. Welche Änderungen erwartest Du?

in den letzten 15 Tagen gab es keine Gesetzesänderung.

Unter besonderen Umständen kann die Adoption auch wieder rückgängig gemacht werden. Eine solche kann auf Antrag vom Vormundschaftsgericht ausgesprochen werden.

Antragsberechtigt für einen Aufhebungsantrag ist nur derjenige, unter dessen Antrag oder Einwilligung das Kind angenommen worden ist. Der Antrag kann nur innerhalb einer Frist von drei Jahren nach dem Ausspruch der Adoption gestellt werden.

In seltenen Fällen kann das Vormundschaftsgericht die Adoption von Amts wegen aufheben, wenn dies aus schwerwiegenden Gründen zum Wohle des Kindes erforderlich ist.

http://www.anwalt-wille.de/2012/07/gibt-es-eine-ueberlegungsfrist-fuer-eltern-die-in-die-adoption-ihres-kindes-einwilligen-wollen/

Das Familiengericht kann das machen, allerdings sind die Voraussetzungen hoch:

http://dejure.org/gesetze/BGB/1763.html

Schwerwiegende Gründe zum Wohl des Kindes sind erforderlich. Die Aufhebung würde hier an sich das Gegenteil bewirken. Bei der Entscheidung wird sicherlich berücksichtigt werden, dass es nicht das Kind war durch das Du getäuscht wurdest.