Erpressung bei Übergabe von Wohneigentum?
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich besitze eine vermietete Eigentumswohnung in meinem Elternhaus. Mein Vater möchte mir den Rest des Hauses übergeben, jedoch nur unter Auflagen dass meine jetzige Mieterin lebenslanges unentgeltliches Wohnrecht in meiner Wohnung eingeräumt bekommt. Es gibt auch noch weitere Forderungen. Das Gespräch wurde von einem Anwalt/Notar geführt, ich kann mir nicht vorstellen dass sich so jemand auf so dünnes Eis bewegt.
Dennoch, wir fühlen uns in dieser Angelegenheit ganz klar erpresst, die Wohnung ist seit Jahren in meinem Besitz und vermietet.
Wie sehen sie die Sache?
MfG
3 Antworten
Angeboten wird dir vom Vater die Übertragung des Eigentums seiner ETW gegen Einräumung eines unentgeltlichen lebenslangen Wohnrechts zugunsten der Mieterin auf deiner ETW.
Das Alter der Mieterin und die mtl. Nettomiete wäre für die Beurteilung und Bewertung des Wohnrechts wichtig gewesen.
Stattdessen wäre dein Vater doch nicht daran gehindert, seine ETW anderweitig (z. B.auch an die Mieterin) zu veräußern, womit du dann, was seine ETW betrifft, leer ausgehen würdest.
Ich sehe im Angebot weder dünnes Eis noch erkenne ich eine Erpressung.
Du solltest jedoch darauf achten, dass im Grundbuch ein Rangvorbehalt in Höhe von z.B. 80 % des derzeitigen Marktwertes deiner ETW zuzügl 18 v. H. Zs. und 10 v.H. NL. eingetragen wird, desgleichen eine Vorlöschklausel. Die Bedeutung erklärt dir dein Notar
Nicht als Erpressung.
"Bei der Erpressung versucht jemand, sich selbst oder Dritte rechtswidrig durch Gewalt oder durch Androhung eines empfindlichen Übels zu Lasten eines anderen zu bereichern"
Weder wird dir ein empfindliches Übel angedroht, noch will Dein Vater sich bereichern. Er will Dir unter bestimmten Bedingungen etwas SCHENKEN. Wenn Dir die Bedingungen nicht gefallen, gibt's halt kein Geschenk, am Eigentum an der Eigentumswohnung ändert sich ja nichts.
Wie sehen sie die Sache?
" Gar nicht", da Du uns die weiteren väterlichen Vorgaben / Forderungen, welche an die Schenkung geknüpft werden sollen, vorenthältst.
Wie wäre denn die sonst mögliche Erbfolge , um was geht es denn bei dem noch verbleibenden Haus des Vaters usw?