Kleinunternehmer im Nebenberuf und im anderen Bundesland: Wo geht welche Steuererklärung mit welcher Steuernummer hin?

2 Antworten

Ich bin in Berlin angestellt 

Schön und wo wohnst Du?

werde voraussichtlich in diesem Jahr meine Selbstständigkeit (als Kleinunternehmen) in Brandenburg anmelden. 

Hast Du dort eine Betriebsstätte angemeldet?

Wie kann man Ausgaben die VOR der eigentlichen Gründung (in dem anderen Bundesland) in der Steuererklärung vom Vorjahr geltend machen?

Deine unternehmerische Tätigkeit beginnt mit den Überlegungen ob Du Dich selbständig machen möchtest und nicht mit der Gewerbeanmeldung. Der Block, auf Du die ersten Planungen gemacht hast, war schon eine Betriebsausgabe.

Jede Ausgaben für Deinen (zukünftigen) Betrieb in die Anlage EÜR des Jahres in dem sie angefallen ist.

Führt in 2020 vermutlich wegen des Verlustes zu einer Einkommensteuererstattung.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

KLEINESbusiness 
Beitragsersteller
 28.05.2021, 15:35

Danke! Das Finanzamt Berlin F-Hain-Kreuzberg ist zuständig für mich. Eine Betriebsstätte (Büro) ist in Brandenburg vorhanden, aber noch nicht aktiviert. Wenn die Betriebsstätte und die Firmenadresse noch nicht gemeldet sind, was gebe ich dann bei der EÜR für Angaben zur Firma an, und gebe ich die EÜR in Brandenburg (entsprechend in der Stadt beim FA) ab oder beim FA Berlin F-Hain Kreuzberg?

wfwbinder  28.05.2021, 17:49
@KLEINESbusiness
Eine Betriebsstätte (Büro) ist in Brandenburg vorhanden, aber noch nicht aktiviert.

Also wird ds, was getan wird noch an der Wohnadresse gemacht? Dann geht die EÜR mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg.

Wenn die Betriebsstätte eingerichtet ist, wird das dortige Finanzamt "Betriebsfinanzamt" und bekommt. Die Betrieblichen Erklärungen. Die melden dann den Gewinn nach Berlin zum Wohnsitzfinanzamt.

Von Experte wfwbinder bestätigt
  1. Ja. Beim Betriebsstättenfinanzamt gibst du ab: Gesonderte Feststellung, EÜR, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Beim Wohnsitzfinanzamt gibst du die Einkommensteuererklärung ab.
  2. Indem man für dasjenige Jahr eine EÜR und eine Feststellungserklärung anfertigt und einreicht.
  3. Nichts anderes als in anderen Konstellationen.