Kleinunternehmer im Nebenberuf und im anderen Bundesland: Wo geht welche Steuererklärung mit welcher Steuernummer hin?
Gründungsphase: Ich bin in Berlin angestellt und werde voraussichtlich in diesem Jahr meine Selbstständigkeit (als Kleinunternehmen) in Brandenburg anmelden. Ich bekomme also eine neue Steuernummer (für die Selbstständigkeit in Brandenburg)?
1) Habe ich nun zwei aktive Steuernummern? Mit der einen wird die Steuererklärung in Berlin abgegeben, mit der anderen in Brandenburg oder gehe ich mit nur EINER Steuererklärung (Einkommenssteuer) an mein Berliner Finanzamt und füge die Einkünfte der Selbstständigkeit dazu?
2) Wie kann man Ausgaben die VOR der eigentlichen Gründung (in dem anderen Bundesland) in der Steuererklärung vom Vorjahr geltend machen? --> Ausgabe in 2020, soll in der Steuererkärung für 2020 geltend gemacht werden. Die Selbstständigkeit ist noch nicht angemeldet.
3) Gibt es sonst was bei dieser Kombination zu beachten? (Außer der Grenze von 22.000€ Umsatz).
Danke!
2 Antworten
Ich bin in Berlin angestellt
Schön und wo wohnst Du?
werde voraussichtlich in diesem Jahr meine Selbstständigkeit (als Kleinunternehmen) in Brandenburg anmelden.
Hast Du dort eine Betriebsstätte angemeldet?
Wie kann man Ausgaben die VOR der eigentlichen Gründung (in dem anderen Bundesland) in der Steuererklärung vom Vorjahr geltend machen?
Deine unternehmerische Tätigkeit beginnt mit den Überlegungen ob Du Dich selbständig machen möchtest und nicht mit der Gewerbeanmeldung. Der Block, auf Du die ersten Planungen gemacht hast, war schon eine Betriebsausgabe.
Jede Ausgaben für Deinen (zukünftigen) Betrieb in die Anlage EÜR des Jahres in dem sie angefallen ist.
Führt in 2020 vermutlich wegen des Verlustes zu einer Einkommensteuererstattung.
Eine Betriebsstätte (Büro) ist in Brandenburg vorhanden, aber noch nicht aktiviert.
Also wird ds, was getan wird noch an der Wohnadresse gemacht? Dann geht die EÜR mit der Einkommensteuererklärung an das Finanzamt Friedrichshain-Kreuzberg.
Wenn die Betriebsstätte eingerichtet ist, wird das dortige Finanzamt "Betriebsfinanzamt" und bekommt. Die Betrieblichen Erklärungen. Die melden dann den Gewinn nach Berlin zum Wohnsitzfinanzamt.
- Ja. Beim Betriebsstättenfinanzamt gibst du ab: Gesonderte Feststellung, EÜR, Gewerbesteuer und Umsatzsteuer. Beim Wohnsitzfinanzamt gibst du die Einkommensteuererklärung ab.
- Indem man für dasjenige Jahr eine EÜR und eine Feststellungserklärung anfertigt und einreicht.
- Nichts anderes als in anderen Konstellationen.
Danke! Das Finanzamt Berlin F-Hain-Kreuzberg ist zuständig für mich. Eine Betriebsstätte (Büro) ist in Brandenburg vorhanden, aber noch nicht aktiviert. Wenn die Betriebsstätte und die Firmenadresse noch nicht gemeldet sind, was gebe ich dann bei der EÜR für Angaben zur Firma an, und gebe ich die EÜR in Brandenburg (entsprechend in der Stadt beim FA) ab oder beim FA Berlin F-Hain Kreuzberg?