Kann der Besuch eines Fitnessstudios als Werbungskosten bei einem Polizeibeamten angegeben werden und wird dieser dann vom FA berücksichtigt?
Es besteht eine dienstliche Verpflichtung zur Ausübung von regelmäßigem konditionsförderndem Sport. Ferner ist die Ableistung eines Sportabzeichens vom Dienstherrn gefordert. Zudem wurde die Trainingsstätte (Sportstudio) als Sport im Sinne des Dienstunfallschutzes anerkannt. Der Besuch des Sportstudios ist auch während der Dienstzeit statthaft.
3 Antworten
Nein, kann nicht, weil dem § 12 EStG gegenüber steht.
Wenn das durchgehen würde, möchte ich ab sofort die Rechnungen von meinem Schneider als Betriebsausgaben abziehen.
Der Polizist kann sich auch im Polizeisportverein fit halten.
Ich sehe §12 EStG hier nicht einschlägig, da es sich nach Beschreibung des Fragestellers nicht um Kosten der allgemeinen Lebensführung handelt.
Nach obiger Schilderung übt der Fragesteller im Fitnessstudio Dienstsport aus. Der Dienstsport ist angeordnet, er findet während der Dienstzeit statt und der Dienstherr gewährt hierfür dem Fürsorgeprinzip folgend Unfallschutz.
Ob der Polizist kostenlos im Wald joggen oder sich im Polizeisportverein betätigen könnte, steht hier nicht zur Debatte. Hier geht es um die Bewertung dessen, was er getan hat oder zu tun gedenkt.
Aus meiner Sicht setzt die Anerkennung des Studiobesuchs als Dienstsport durch den Dienstherrn eine so unmißverständliche berufliche Veranlassung, dass steuerrechtlich kein Ermessen (hinsichtlich einer Ablehnung) zum Tragen kommen kann.
"Der Besuch des Sportstudios ist auch während der Dienstzeit statthaft."
Daraus würde ich den dienstlichen Auftrag herleiten ein Fittnesstudio zu besuchen. Wenn dies in schriftform vorliegt, würde ich es absetzen. Polizeibeamte und andere sind durch Gesetzte besonders priviligiert. Sie dürfen ja auch Dienstwagen privat nutzen, ohne die 1% des Anschaffungspreise zu versteuern. Hier in Hannover hatten wir einen Polizeipäsidenten, der sogar mit dem Dienstwagen ins Freudenhaus(Sansibar) gefahren ist. In Hildesheim gibt es einen Richter, der sich monatelang mit Dienstwagen und Fahrer nach Hause fahren ließ, nur weil der ICE nicht fuhr wg. Hochwasser. Beide brauchten die 1% des Anschaffungpreises nicht versteuern.
nein es war die Fahrt zu einer privaten Feier nach eigenen Angaben. Das zeigt aber das die private Nutzung geduldet wurde.
Das war doch bestimmt eine Dienstfahrt im Undercover Einsatz um sich zu überzeugen, dass dort keine Zwangsprostitution durchgeführt wird. Solchen Einsatz auch der oberen Ränge, bzw. der Politischen Führung muss man doch gut finden. Vermutlich hat er nicht einmal Überstunden aufgeschrieben. ;-))))) :-)))))))))))))))))))))))))))))))