Die Zeit, in der Du hier herumnörgelst, wäre sicherlich besser in Fortbildung investiert und zum Nachdenken, was Du vielleicht besser und anders machen könntest.

Versuch es mal mit Fleiss, Ehrgeiz und fachlichem Können, statt mit Nörgelei.

Und wenn Du Mobiltelefon und spezielle Kleindung als Statussymbole brauchst, um von deinen Kollegen im Betrieb (scheinbar) respektiert zu werden, bist Du echt ein armes Würstchen. Versuch doch mal, Autorität aus Fachwissen, persönlicher Integrität und Vorbildfunktion heraus zu gewinnen. Sicher ist das anstrengender und dauert länger, dafür ist es aber auch nachhaltiger.

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Ich sehe §12 EStG hier nicht einschlägig, da es sich nach Beschreibung des Fragestellers nicht um Kosten der allgemeinen Lebensführung handelt.

Nach obiger Schilderung übt der Fragesteller im Fitnessstudio Dienstsport aus. Der Dienstsport ist angeordnet, er findet während der Dienstzeit statt und der Dienstherr gewährt hierfür dem Fürsorgeprinzip folgend Unfallschutz.

Ob der Polizist kostenlos im Wald joggen oder sich im Polizeisportverein betätigen könnte, steht hier nicht zur Debatte. Hier geht es um die Bewertung dessen, was er getan hat oder zu tun gedenkt.

Aus meiner Sicht setzt die Anerkennung des Studiobesuchs als Dienstsport durch den Dienstherrn eine so unmißverständliche berufliche Veranlassung, dass steuerrechtlich kein Ermessen (hinsichtlich einer Ablehnung) zum Tragen kommen kann.

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1) Dein Vermieter will etwas von Dir, nicht Du von ihm. Also müßte er ggf. den Versuch machen, das Geld einzutreiben (was wegen fehlender Anspruchsgrundlage erfolglos sein wird)

2) Allenfalls investieren würde ich 3,99€ in ein Fieberthermometer, um dieses dem Vermieter zu schenken. Er scheint sich offenbar im Delirium zu befinden und zu phantasieren.

3) Auch einer eventuellen Kündigung könntest Du gelassen entgegen sehen, da die Formulierungen in der "Hausordnungen" ohnehin nichtig sind.

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Ich kann der Ansicht von Privatier59 nicht folgen.

Meiner Meinung nach sind die Unfallkosten natürlich Werbungskosten, denn auch bei der Pendlerpauschale zielt zB die Nichtanwendung der Deckelung auf 4500€ auf die Nutzung eines eigenen oder zur Nutzung überlassenen PKW ab.

Der PKW wurde Dir von Deiner Mutter überlassen. Ob Du Versicherung und Steuern übernommen hast, ist im übrigen unerheblich. Wesentlich und entscheidend ist, dass sie einen Schadenersatzanspruch gegen Dich hat, und den kannst Du natürlich als Werbungskosten geltend machen, da Du ihr den Schaden natürlich ersetzt.

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Warum denn nur die Druckkosten? Wenn Du bereits einen Berufsabschluss erworben hast (was, ausser bei Medizinern, üblicherweise vor Beginn einer Promotion der Fall ist), dann ist das gesamte Promotionsverfahren als Fortbildung zu werten und alle damit verbundenen Kosten als Fortbildungskosten berücksichtigungsfähig.

Also, leg die Latte nicht zu tief, da ist (soweit den Kosten keine Erstattungen gegenüberstanden) wesentlich mehr drin als die Druckkosten.

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Sämtliche Kosten des Zweitstudiums sind Fortbildungskosten, nicht nur die Fahrten zur Uni.

Beachte, dass die Fahrten zur Uni Dienstreisen sind mit 30ct pro gefahrenenem Kilometer, nicht nur pro Entfernungskilometer berücksichtigungsfähig sind.

Eine Dokumentation ist m.E. überflüssig, da bei so geringen Entfernungen ohnehin nur kleine Beträge zsammen kommen. Die gesamten Fortbildungskosten würde ich ggf. in einer kleinen Aufstellung zur Anlage N summarisch nach Themengebieten (Fahrtkosten, VpflMehraufw, Arbeitsmittel etc) zusammenfassend darstellen).

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