Verpflegungsmehraufwand Im Büro ohne Kantine?
Hallo zusammen :)
ich hab ne Frage, Arbeitnehmer die länger als 8 Stunden vom Wohnort weg sind bekommen doch die Pauschale.
was ist wenn ich im Büro arbeite auch länger als 8 Stunden außer Haus bin und keine Kantine vor Ort ist, darf ich dann die Pauschale auch bei der Steuererklärung angeben ?
bitte um Hilfe
danke
Noch ne zweite Frage hihi..: hat jemand Erfahrungen damit ab wann ein Zweitwohnsitz (in der Nähe des Büros) als Hauptwohnsitz bzw. Aus Haupt Mittelpunkt im steuerrechtlichen gilt ?
daaanke :)
2 Antworten
was ist wenn ich im Büro arbeite auch länger als 8 Stunden außer Haus bin und keine Kantine vor Ort ist, darf ich dann die Pauschale auch bei der Steuererklärung angeben ?
Gegenfrage:
Musst du nur dann essen, wenn du im Büro arbeitest oder isst du auch, wenn du den ganzen Tag zu Hause oder woanders bist? Meinst du, dass die Gesellschaft dein ganz normales Essen alimentieren sollte?
hat jemand Erfahrungen damit ab wann ein Zweitwohnsitz (in der Nähe des Büros) als Hauptwohnsitz bzw. Aus Haupt Mittelpunkt im steuerrechtlichen gilt ?
Ja.
Gut in D mussten auch Millionen Menschen jahrzehntelang Steuern auf Einkommen zahlen, die dem Existenzminimum ensprachen. Heist man wurde bestraft, geschröpft wenn man für seinen eigenen Unterhalt gesorgt hat. Wer Sozialhilfe bezogen hat brauchte auf sein Einkommen keine Steuern zahlen. Wer sich zur Sozialhilfe heute 100€/Monat/Person dazu verdiehnt braucht auch das nicht versteuern. Irgendwann haben Gerichte darüber entschieden und wer keinen Widerspruch bei EST-Bescheid eingelegt hat, profitierte nicht davon. Erst als die Finanzbehörden die Millionen Widersprüche nicht mehr bearbeiten konnten, wurde das anders gemacht.
Ähnliches Spiel bei der Rentenbesteuerung.
Reisekostenerstattungen gibt es nur auf Reisen, also nicht am Arbeitsplatz. Das gilt auch, wenn du dich in der Arbeit wie ein Fremder fühlst.
Wenn du keinen Lebensmittelpunkt am Hauptwohnsitz belegen kannst, wird der Zweitwohnsitz zum steuerlichen Hauptwohnsitz.
Hallo danke für deine Antwort, somit hat jeder der einen festen Arbeitsplatz hat keinen Anspruch auf Verpflegungpaushale?
wie weist man den lebensmittelpunkt nach bzw. Wie beweist das Finanzamt das ich in meiner Wohnung nicht nur zum schlafen bin? 😅
Bei ersterem ein klares ja. Man hat nie einen Anspruch.
Bei zweiterem sind die Finanzämter unterschiedlich erfinderisch. Jedenfalls Belege, die belegen könnten, dass du zwei Haushalte führst, aufbewahren.
Gegenfrage: bist du behin.. oder tust du nur so..
zweite Gegenfrage: ist deine Tochter noch zu haben?