Privatgrundstück?


04.02.2024, 11:11

Muss der Mieter des Ladengeschäftes die Kosten für das Abschleppen, wie o.a. übernehmen? Darf er als "Mieter" und nicht als "Besitzer" ein anderes Fahrzeug auf einem Privatgrundstück, welches ihm nicht gehört abschleppen lassen? Selbst die Polizei hat kein Recht dazu einen PKW auf eine privaten Grundstück abschleppen zu lassen... Wie ist das in diesem Fall?

4 Antworten

was sagt denn der Eigentümer dazu, an wen explizit dieser Stellplatz vermietet ist, von dem deine Eltern abgeschleppt wurden? Zwangsläufig ist nicht jeder vermietete Parkplatz auf einem Privatgrundstück auch noch einmal gesondert gekennzeichnet. Den Mietparteien sollte eigentlich anhand ihres Mietvertrages klar sein, welche Flächen davon sie nutzen dürfen.


Connie1902 
Beitragsersteller
 04.02.2024, 21:01

Hallo,
danke für die Teilnahme. So weit bin ich leider noch nicht gekommen! Ich habe die Immobilienfirma, bei der ich meine Wohnung gemietet habe, gleich am Freitag kontaktiert aber erst spät abends. Jetzt warte ich auf eine Rückmeldung.
Gruß
Connie

Klar ist, das nur der Eigentümer bzw. Mieter das Abschleppen veranlassen darf. Ausnahme er ist Bevollmächtigt das für den Eigentümer zu tun.

Klar ist auch das der PKW ja nicht auf der vermieteten Fläche stand. Aber der Mieter der Fläche kann ja vom Eigentümer beauftragt sein, dafür zu sorgen, das niemand auf benachbarten Flächen unberechtigt dort parkt.

Wenn der Autofahrer jetzt vor Gericht geht, wird der Mieter der Fläche einen Schreiben vorlegen, das ihn legitimiert. Dann kann der Autofahrer alles zahlen.


Connie1902 
Beitragsersteller
 04.02.2024, 20:57

Hallo,
Sie könnten Recht haben, dass hinterher ein Misch Masch auf den Tisch gezaubert wird, nur um Recht zu behalten... Jeder kennt so hinterhältige leichtsinnig handelnde Personen, die sich für einen Abgott halten (und das nur, weil dieser nette Herr Geschäftsführer in einem Gold Silber Shop ist. Manche Menschen bilden sich dann plötzlich ein, der Nabel der Welt zu sein, auch wenn mit ihrem Geist nicht viel anzufangen ist. Ich habe das üble Gefühl dass sie genau aus diesem Grund so handeln... Ich könnte keinen anderen abschleppen lassen, nur weil er vor meiner Einfahrt steht. Mir ist das auch mehrmals passiert, dass mir die Ausfahrt mit einem PKW verstellt wurde Ich bin dann ins Gasthaus gegangen und habe nach dem Nummernschild gefragt und den Herrn gebeten, umgehend wegzufahren, weil ich sonst abschleppen lassen würde. Aber wie gesagt, erst kommt die Erklärung, dann erst die Strafe. Man kann nicht einfach skrupellos und ohne Besitzer zu sein, jemand in die Pfanne hauen. Ich werde mich von einem Anwalt beraten lassen. Der nette Mensch kommt mir so nicht davon...

Gruß
Connie

"Ich habe die Immobilienfirma, bei der ich meine Wohnung gemietet habe, gleich am Freitag kontaktiert aber erst spät abends. Jetzt warte ich auf eine Rückmeldung."

naja...offensichtlich geht das mit den 1mal im Monat mit deinen Eltern schon länger.

Niemand weiß, was da genau passiert ist.

Denkbar wäre das der werte Abschleppwagenanrufer schon oft bemerkt hatte, das deine Eltern da auf dem Parkplatz stehen, nach deinem eigenen Schreiben hier 2 bzw 3 Tage....

vielleicht hat der bei der Immobilienfirma angerufen und die haben gesagt... er soll abschleppen lassen...

niemand weiß das hier.

Ich sag mal son Abschleppunternehmen schleppt nicht einfach irgendwo ab, da könnte ja jeder anrufen... genauso macht ein Schlüsselnotdienst auch nicht irgendwo ein haus auf... da muß man sich auch legitimieren

das wird da bestimmt auch passiert sein.

aber das kann dir nur die immobilienfirma sagen...

"An der Einfahrt zum Grundstück befindet sich zwar ein Schild mit der Kennzeichnung, dass unberechtigt parkende Fahrzeuge abgeschleppt werden."

Es scheint durch die Kennzeichnung an der Einfahrt ja offensichtlich zu sein, dass es sich hier um ein insgesamt privaten Parkplatz handelt, egal wer welchen Parkplatz angemietet/gekennzeichnet hat!

Also was haben Deine Eltern auf diesem Parkplatz zu suchen gehabt!?!

Und wenn ihr meint im Recht zu sein, tja, dann mal ab zum Anwalt!

Viel Erfolg!


Connie1902 
Beitragsersteller
 04.02.2024, 11:17

Was meine Eltern da getan haben ist ja offensichtlich... sie haben auf einem freien, nicht gekennzeichneten Parkplatz dort geparkt und zwar während ihres Besuchs in meiner dort gemieteten Wohnung. Sie haben dort niemanden gestört. Es sind immer reichlich Parkplätze dort vorhanden.

Alarm67  04.02.2024, 12:03
@Connie1902

"sie haben auf einem freien, nicht gekennzeichneten Parkplatz dort geparkt"

FALSCH!

Die Kennzeichnung befindet sich bereits an der Einfahrt!

Oder behauptest Du, dass Deine Eltern zum berechtigten Personenkreis gehören, also einen Parkplatz gemietet haben!?!