Kann (muss) die Bank hier einen Treuhandauftrag aufgeben?
Hallo erstmal,
ich habe eine Frage, die sich erstmal seltsam anhört. Aber folgende Situation stellt sich derzeit dar : Meine aktuelle Baufi mit den Kontonummern X,Y und Z sind derzeit als Grundbuchschuld im Grundbuch meines Einfamilienhauses eingetragen. Beim Erwerb dieser Immobilie wurde eine ETW verkauft, deren Verkauferlös (notariell beurkundet !) direkt zum Ausgleich einer aktuellen Baufi mit der Kontonummer X verwendet wurde.
ERGEBNIS : Bei der Bank stehen noch die Finanzierunngen Y und Z abzgl. derbisherigen Abtragungen offen.
Nun meine Frage : Kann ( muß ) die Bank eine Löschungsbewilligung mit Treuhandauftrag für die Finanzierungen Y und Z vergeben, wenn ich die aktuelle Immobilie verkaufen will und der Notar zwecks Löschung der Grundschuld eine Löschungsbewilligung beantragt, oder ist eine Grundbuchlöschung nur bei Zahlung eines durch die Bank individuell zu bestimmenden Betrages möglich ?
Danke schonmal im Voraus...
LG,lazyjo...
2 Antworten
Lazyjo
Die Gläubigerbank wird auf Ersuchen des Notars ihm die Löschungsunterlagen zu treuen Händen unter Fristsetzung überlassen mit der Auflage, hierüber erst zu verfügen, wenn sie wegen der Restforderung befriedigt ist.
Die Befriedigung erfolgt aus dem Verkaufserlös, der auf ein Notar-Anderkonto zu zahlen ist.
Empfehlung: Prüfe die Forderungsaufstellung auf ihre Richtigkeit, insbes. was die Vorfälligkeitsentschädigung betrifft. Fordere von der Bank nach Vollbefriedigung die Objektunterlagen zurück.
Die Finanzierungen Y und Z haben ja einen aktuellen Valutenstand.
Die Löschungsbewilligungen für die entsprechenden Grundschulden (sind über eine Zweckerklärung mit den Darlehen verbunden), wird die Bank nur geben, wenn die Darlehen voll getilgt werden.
Also wird die Bank die Löschungsbewilligungen nur mit dem Auftrag an den Notar geben, dass im Gegenzug die Summe T für das Darlehen Y und die Summe X für das Darlehen Z zu überweisen sind.