Wer haftet für Fehler bei Treuhandauftrag?
Hallo erstmal, ein notarieller Kaufvertrag mit Finanzierung wird i.d.R. mit einem Treuhandauftrag der finanzierenden Bank durchgeführt. Falls nun zur Gesamtfinanzierung bzw. Ablösung eines eventuell noch bestehenden Kredites eine Zwischenfinanzierung benötigt wird, soll die Zwischenfinanzierung den ursprünglichen Vertrag ablösen, um eine Umfinanzierung zur Gesamtfinanzierung zu ermöglichen.
Nun die Frage : Was muss geschehen, wenn die finanzierende Bank den Notar im Treuhandauftrag versehentlich anweist, den Finanzierungsbetrag anstatt auf das ursprüngliche Kreditkonto auf das neue Darlehen zu buchen ? Der Notar handelt doch treuhänderisch und der Kreditnehmer ist nicht Auftraggeber der Überweisung und kann am Auftrag nichts ändern, oder ?
Danke schonmal..
LG, lazyjo...
1 Antwort
Da muss man prüfen, wer was geschrieben hat.
Wenn die Bank sagt, überweisen sie auf Konto 007, aber Konto 017 wäre richtig gewesen, dann haftet die Bank.
Wenn die Kontonummer richtig war, aber der Notar produziert den Tippfehler, dann haftet er.
Der Auftraggeber (Käufer/Darlehensnehmer) muss sich m.E. den Fehler nur zurechnen lassen, wenn sein beauftragter treuwidrig, also schuldhaft (im strafrechtlichen Sinn) handelt.
Das mag zwar widersinnig klingen, aber in dem Fall kann er Schadenersatz gegen den Notar geltend machen. aber erstmal wird er den Schaden "an der Hacke haben."