Darf die Bank Überschuss aus Immobilienverkauf einbehalten?

1 Antwort

Die bank hat eigentlich nur das Recht auf das Geld, was zur Ablösung der Grundschuld nötig ist.

Mich würde die Begründung interessieren, warum die Bank wissen will, wofür der Überschuss verwendet werden soll.

Davon müssen ggf. die Steuern gezahlt werden, die durch den Gewinn des Jahres (auch aus dem Verkauf) entstehen. und die UG könnte natürlich auch Gewinne ausschütten.

Man könnte natürlich den Gewinn auch nutzen aus der UG eine GmbH zu machen.

Ich würde ein Gespräch führen, bevor ich mir die Finanzierung der anderen Objekte ggf. verderbe.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

xclaas 
Beitragsersteller
 25.09.2018, 14:20

Vielen Dank für die fixe Antwort wfwbinder.

Die Bank begründet Ihre Aussage darin, daß erst zu prüfen sei ob die Gelder "richtig" verwendet werden würden.

Des Weiteren gibt Sie an, daß mit Bestehen der anderen grundschuldgesicherten Darlehen ja die Gelder in diese Darlehen geführt werden könnten.

Die Immobilie wird nicht mit Gewinn verkauft, somit fallen keine Steuern an, ebenso keine Penalty-Gebühren für vorzeitige Ablösung.

wfwbinder  25.09.2018, 14:24
@xclaas

OK, bei der Sachlage kann ich die Bank verstehen. Wenn die Immobilie nicht mit Gewinn verkauft wird, sind vermutlich alle Immobilien relativ hoch belastet. Die Bank möchte ihr Risiko minimieren und die Gesamtbelastung des Unternehmens zurück fahren.

Gut, dann ist es eine taktische Überlegung. Ich würde die weiteren Pläne offen mit der Bank besprechen.