Darf die Bank Überschuss aus Immobilienverkauf einbehalten?
Wir (eine UG) besitzen mehrere Immobilien, die durch dieselbe Bank finanziert wurden. Alle Darlehen sind mittels Grundbuch abgesichert.
Jetzt wurde eine Immobilie aus dem Bestand verkauft und die Löschungsbewilligung schon von der Bank an den Notar des Käufers geschickt. Die Bank möchte nun die restliche Darlehensschuld mit dem Kaufpreis entsprechend ausgeglichen wird (dieses ist laut Vertrag jederzeit und ohne Penalty möglich).
Allerdings möchte die Bank den gesamten Kaufpreis auf ein gesondertes (von der Bank selbst eingerichtetes) Konto vom Notar des Käufers überwiesen haben, davon das Restdarlehen ablösen und erst nach Prüfung den Überschuss an die Firma weiterreichen wenn diese Rechenschaft über weitere Verwendung ablegt - obwohl im Kaufvertrag das Firmenkonto angegeben ist. Begründung ist, daß ja noch weitere Grundschulden und Darlehen bestehen. Diese wurden aber zu 100% immer pünktlich bedient.
Ist dieses Vorgehen der Bank (APO Bank) rechtens? önnen wir dagegen vorgehen? Wenn ja - wie?
1 Antwort
Die bank hat eigentlich nur das Recht auf das Geld, was zur Ablösung der Grundschuld nötig ist.
Mich würde die Begründung interessieren, warum die Bank wissen will, wofür der Überschuss verwendet werden soll.
Davon müssen ggf. die Steuern gezahlt werden, die durch den Gewinn des Jahres (auch aus dem Verkauf) entstehen. und die UG könnte natürlich auch Gewinne ausschütten.
Man könnte natürlich den Gewinn auch nutzen aus der UG eine GmbH zu machen.
Ich würde ein Gespräch führen, bevor ich mir die Finanzierung der anderen Objekte ggf. verderbe.
OK, bei der Sachlage kann ich die Bank verstehen. Wenn die Immobilie nicht mit Gewinn verkauft wird, sind vermutlich alle Immobilien relativ hoch belastet. Die Bank möchte ihr Risiko minimieren und die Gesamtbelastung des Unternehmens zurück fahren.
Gut, dann ist es eine taktische Überlegung. Ich würde die weiteren Pläne offen mit der Bank besprechen.
Vielen Dank für die fixe Antwort wfwbinder.
Die Bank begründet Ihre Aussage darin, daß erst zu prüfen sei ob die Gelder "richtig" verwendet werden würden.
Des Weiteren gibt Sie an, daß mit Bestehen der anderen grundschuldgesicherten Darlehen ja die Gelder in diese Darlehen geführt werden könnten.
Die Immobilie wird nicht mit Gewinn verkauft, somit fallen keine Steuern an, ebenso keine Penalty-Gebühren für vorzeitige Ablösung.