Bitte dringend. Mietbescheinigung Jobcenter?
Hallo ich habe echt ein dickes Problem.
Vor 2 Jahren bin ich in meine Wohnung gezogen bekomme den großteil der Miete vom jobcenter. Habe seitdem noch nie eine jahres nebenkostenabrechnung jetzt kam diese ich muss 1600.- Euro nachzahlen an heizkosten für 1 JAHR. Die nächste liegt schon beim vermieter. Die soll noch höher sein. Wir könnten echt ange darüber disskutieren ob die rechtens sind aber wie gesagt das ist mittlerweile gar nicht mehr das grösste problem. Ich habe die vor über 2 Monaten beim jobcenter abgegeben und heute morgen endlich bescheid gekriegt das die vom jobcenter mir das als Darlehen geben können. Phuu dachte ich.enflich. Der Vermieter steht jeden Tag hier vor der Tür und droht mir das wenn er das Geld nicht bis Ende der Woche hat er mir die Wohnung fristlos kündigt. Und jetzt kommt das Problem: Als ich hier eingezogen bin hat die Wohnung 350.- kalt plus 100.- nk gekostet das wollte das jobcenter so nicht akzeptieren . Der Vermieter sollte die grundmiete die heizkosten etc einzeln auflisten ich hab den bekniet das er das bitte bitte macht und dann hat er sehr widerwillig 285.- grundieren 90.- heizkosten und den Rest andere nk geschrieben. Jetzt sagen die natürlich wie kommt er auf 1600.- Rückzahlung wenn ichch monatlich 170..- Abschlag für heiz und nk gezahlt habe. Jetzt wollen die eine Erklärung dafür weil nach deren Rechnung natürlich nur ca 800.- nachgeahmt werden müssten. Was soll ich denen sagen? Die Wahrheit das ich dem Vermieter bei Einzug gesagt habe er soll einfach irgendwas an heiz und nk da reinschreiben soll das es für die arge passt. Ich hab die ja nicht betrogen oder so der Betrag war ja der selbe halt nur anders verteilt. Kann mir bitte jemand helfen die würden mir die 1600.- Ja geben nur ich soll das erklären. Ich flieg sonst aus der Wohnung wenn der sein Geld jetzt nicht kriegt. Danke schonmal im voraus
Hast du keine Ablesezähler an deiner Heizung ?? Der Vermieter kann ohne Nebenkostenabrechnung nicht einfach Nachzahlungen verlangen . Wer wohnt denn ausser dir noch in dem Haus ?
Doch ich hab so einen Zähler. Ich denke das ist vielleicht auch richtig abgerechnet. Mein Problem ist was ich dem jobcenter jetzt sage😔
Für welchen Zeitraum ist die erste Nebenkostenabrechnung?
Von Juni 20 - Mai 21
3 Antworten
Was Du denen sagen sollst?
"Anliegend eine Kopie meines Mietvertrages. Wie ich gerade sehe, weichen die Angaben der eingereichten Mietbescheinigung davon ab. Es muss sich damals wohl um ein Versehen des Vermieters gehandelt haben. Rechtsverbindlich ist allerdings der Mietvertrag. Daher ist die vorgelegte Nebenkostenabrechnung insoweit korrekt. Ich bitte daher um Kostenübernahme. Ggf. auch gerne darlehensweise, da mir ansonsten eine Kündigung droht."
Es wird aber richtig Probleme geben, da ja auch die Bruttokaltmiete zu hoch war. Du wirst Dir eine neue Wohnung suchen müssen, oder einen Job.
Wenn das auch im Mietvertrag so stand, ziehe ich meine Antwort zurück.
Um Mietvertrag stand original grundmiete 350.- +100 NK Damit war das jobcenter aber nicht zufrieden und wollte es dann genau aufgeschrieben haben also grundmiete heikosten und andere nk da kam dann grundmiete 285.- 90 Euro heizkosten und 60 Euro andere nk
Dann hat der Vermieter auf Grundlage des Mietvertrages also Anspruch und muss nur 100,-€ als Nebenkostenvorauszahlungen verbuchen. Also betrug Deine Kaltmiete 350,-€. Also falls Du den Mietvertrag richtig gelesen hast.
Bruttokaltmiete im Sinne des jobcenters ist übrigens Kaltmiete plus kalte Nebenkosten, ohne Heizkosten. Also laut Mietbescheinigung 285 plus 60 = 345,-€
Das ist jetzt natürlich persönliches Pech des Vermieters. Er muss von den Heiz- und Betriebskosten die vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen abziehen, also 165 €/Mon. = 1980 €/a. Etwas anderes ist rechtlich nicht möglich.
Alte Weisheit: Wer bescheißt wird beschissen.
Aber das muss er doch gemacht haben oder nicht und das ist dann noch übrig geblieben. Blöderweise hab ich die ganze original nebenkostenabrechnung beim jobcenter abgegeben und hab jetzt nichts hier um das zu kontrollieren
Ich vermute, dass er bei den Vorauszahlungen nur die 12x100€ angesetzt hat, so wie ursprünglich vorgesehen.
Du hast eine NK-Abrechnung vor zwei Monaten bekommen und die nächste liegt schon beim Vermieter?
Dann muss die erste doch für 2020 sein? Die hätte der Vermieter bis zum 31.12.2021 erstellen müssen.
Die erste ist von juni 20i -Mai 21 die die nächste dann bis jetzt. Das liegt wohl alles im machbaren leider
Wenn dir die Abrechnung spätestens am 31.5.22 zugegangen ist, ist das korrekt, dann ist der Abrechnungszeitraum halt 1.6. bis 31.5.
Hey vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir schonmal. Mit wem meinst du Ärger? Dem jobcenter oder dem Vermieter? Und inwiefern Ärger? Die bruttokaötmiete lag doch bei 285.-