Bitte dringend. Mietbescheinigung Jobcenter?

xenia798  04.07.2022, 19:41

Hast du keine Ablesezähler an deiner Heizung ?? Der Vermieter kann ohne Nebenkostenabrechnung nicht einfach Nachzahlungen verlangen . Wer wohnt denn ausser dir noch in dem Haus ?

Mimimi263 
Beitragsersteller
 04.07.2022, 19:43

Doch ich hab so einen Zähler. Ich denke das ist vielleicht auch richtig abgerechnet. Mein Problem ist was ich dem jobcenter jetzt sage😔

Alarm67  04.07.2022, 20:06

Für welchen Zeitraum ist die erste Nebenkostenabrechnung?

Mimimi263 
Beitragsersteller
 04.07.2022, 20:23

Von Juni 20 - Mai 21

3 Antworten

Was Du denen sagen sollst?

"Anliegend eine Kopie meines Mietvertrages. Wie ich gerade sehe, weichen die Angaben der eingereichten Mietbescheinigung davon ab. Es muss sich damals wohl um ein Versehen des Vermieters gehandelt haben. Rechtsverbindlich ist allerdings der Mietvertrag. Daher ist die vorgelegte Nebenkostenabrechnung insoweit korrekt. Ich bitte daher um Kostenübernahme. Ggf. auch gerne darlehensweise, da mir ansonsten eine Kündigung droht."

Es wird aber richtig Probleme geben, da ja auch die Bruttokaltmiete zu hoch war. Du wirst Dir eine neue Wohnung suchen müssen, oder einen Job.


Mimimi263 
Beitragsersteller
 04.07.2022, 23:35

Hey vielen Dank für deine Antwort. Das hilft mir schonmal. Mit wem meinst du Ärger? Dem jobcenter oder dem Vermieter? Und inwiefern Ärger? Die bruttokaötmiete lag doch bei 285.-

Andri123  04.07.2022, 23:53
@Mimimi263

Wenn das auch im Mietvertrag so stand, ziehe ich meine Antwort zurück.

Mimimi263 
Beitragsersteller
 04.07.2022, 23:57
@Andri123

Um Mietvertrag stand original grundmiete 350.- +100 NK Damit war das jobcenter aber nicht zufrieden und wollte es dann genau aufgeschrieben haben also grundmiete heikosten und andere nk da kam dann grundmiete 285.- 90 Euro heizkosten und 60 Euro andere nk

Andri123  05.07.2022, 00:06
@Mimimi263

Dann hat der Vermieter auf Grundlage des Mietvertrages also Anspruch und muss nur 100,-€ als Nebenkostenvorauszahlungen verbuchen. Also betrug Deine Kaltmiete 350,-€. Also falls Du den Mietvertrag richtig gelesen hast.

Bruttokaltmiete im Sinne des jobcenters ist übrigens Kaltmiete plus kalte Nebenkosten, ohne Heizkosten. Also laut Mietbescheinigung 285 plus 60 = 345,-€

Das ist jetzt natürlich persönliches Pech des Vermieters. Er muss von den Heiz- und Betriebskosten die vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen abziehen, also 165 €/Mon. = 1980 €/a. Etwas anderes ist rechtlich nicht möglich.

Alte Weisheit: Wer bescheißt wird beschissen.


Mimimi263 
Beitragsersteller
 04.07.2022, 21:55

Aber das muss er doch gemacht haben oder nicht und das ist dann noch übrig geblieben. Blöderweise hab ich die ganze original nebenkostenabrechnung beim jobcenter abgegeben und hab jetzt nichts hier um das zu kontrollieren

Stevo247  04.07.2022, 22:02
@Mimimi263

Ich vermute, dass er bei den Vorauszahlungen nur die 12x100€ angesetzt hat, so wie ursprünglich vorgesehen.

Du hast eine NK-Abrechnung vor zwei Monaten bekommen und die nächste liegt schon beim Vermieter?

Dann muss die erste doch für 2020 sein? Die hätte der Vermieter bis zum 31.12.2021 erstellen müssen.


Mimimi263 
Beitragsersteller
 04.07.2022, 20:24

Die erste ist von juni 20i -Mai 21 die die nächste dann bis jetzt. Das liegt wohl alles im machbaren leider

Stevo247  04.07.2022, 20:35
@Mimimi263

Wenn dir die Abrechnung spätestens am 31.5.22 zugegangen ist, ist das korrekt, dann ist der Abrechnungszeitraum halt 1.6. bis 31.5.