Eigentümerwechsel, neuer Vermieter Unbekannt, Zahle keine Miete will kündigen aber wo?
Hallo im September gab es einen Eigentümer wechsel in meiner Wohnung die ich seit Juni letztes Jahres beziehe. Habe damals von meiner ehemaligen Vermieterin einen Brief bekommen das dass Haus verkauft wird, sich am Mietverhältniss nichts ändert und sich der neue Vermieter melden wird bezüglich der Kontodaten etc. Bisher! Kam immer noch keine Meldung vom neuen Vermieter, auch die anderen Mieter im Haus wissen nichts d.h. wir bezahlen alle seit November keine Miete mehr, als wir die ehemalige Vermieterin kontakitert haben sagte sie nur dass sich der Vermieter sicherlich melden wird sobald er sein Geld haben möchte... wir kommen also nicht an die Adresse, Name o.ä. jetzt möchte ich die Wohnung kündigen weiß aber nicht wie wann wo?.. Meine Frage an diesr Stelle ist: Ist ein Mietvertrag überhaupt noch gültig wenn der Vermieter sich geändert hat? Im normal fall müsste ich doch einen neuen Mietvertrag mit dem neuen Vermieter gemacht haben weil sich ja der Name ändert? So gesehen habe ich im Moment keinen gültigen Mietvertrag oder?
3 Antworten
Tatsächlich ändert sich weder an deinem Mietvertrg noch der Mietzahlungspflicht etwas, nur weil das Haus verkauft wurde. Tatsächlich kann der Erwerber nur als im Grundbuch eingetragener Eigentümer diesen Anspruch überhaupt auf sich überleisten und ab wann und mit wem der Übergang von Mieteinnahmen vereinbart wurde, geht dich schlicht nichts an.
Warum man da meint, Mietzahlung an den alten Vermieter einstellen zu dürfen, oder eigenmächtig festzulegen, ab wann und wie er Zahlungseingänge mit dem Käufer verrechnet, erschliesst sich mir nicht: Verzichtest du auf deinen Lohn, wenn dein Chef die Firma verkauft?
Ebenso wäre der altbekannte Vermieter Ansprechpartner (d)einer Kündigung, bis sich der nachweilich rechtmäßig ein Neueigentümer als Rechtsnachfrolger des ehemaligen Vermieters ausweist und meldet.
G imager761
Zahle keine Miete will kündigen
Leg die Miete zur Seite und warte, bis der neue Vermieter sich meldet. Du hast einen gültigen Mietvertrag, an den Du Dich halten musst, auch wenn die ehemalige Vermieterin Dir keine Adresse des neuen Vermieters nennt.
Der neue Eigentümer tatsächlich erst der berechtigte Empfänger der Miete,sobald er als Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.
Allein die Vorlage des unterschriebenen Kaufvertrages berechtigt ihn noch nicht, gegenüber dem Mieter Forderungen zu stellen - entscheidend ist allein der Grundbuchauszug.
Bis dahin muss der Mieter seine Miete auf das bisherige Konto zahlen, es sei denn, der früherer Eigentümer fordert seine Mieter ausdrücklich schriftlich dazu auf, das Geld nur noch an den Käufer zu überweisen. Dazu müsste dann aber auch die neue Bankverbindung mitgeteilt werden.
Liebe A...
Nur der Vollständigkei halber:
Nicht kopierte und mit eigenen Worten versetze Antworten sind nicht zitiert
Hi, zum Mietvertrag hat ja schon @zitterbacke geantwortet.
Ich würde jetzt nochmal die ehemalige Vermieterin kontaktieren und mir ein Adresse zwecks Kündigung geben lassen.
Das problem ist das die alte Vermieterin mir weder Name noch Adresse nennen kann, ich könnte ja eine Grundbucheinsicht anfordern, könnte der Vermieter in dem Fall aber die Miete für die letzten Monate einfordern? Und besteht der Mietvertrag wiklich auch mit dem "falschen namen"?
Die alte Vermieterin kann Dir die Daten nennen, denn die stehen im notariellen Kaufvertrag, wahrscheinlich will sie nicht.
Das BGB sieht diesen Fall ausdrücklich vor, der Name des Vermieter ist im Mietvertrag irrelevant, solange der die Person bezeicheit, die bei dessen Abschluss Eigentümer (oder dessen Bevollmächtigter) der Wohnung war. Es wird beim Wechsel des Vermieters in aller Regel kein neuer Vertrag geschlossen.
der Vollständigkeit halber hier die Quelle aus der zitiert wurde:
http://www.sueddeutsche.de/geld/vermieterwechsel-mietvertraege-laufen-weiter-1.554780