Ist ein Dauerstandzelt auf einem Campingplatz ein Gebäude?
Wir haben ein groes Dauerstandzelt 5 x 7 m (35qm Grundfläche) auf einem Campingplatz (Sonderfläche Erhohlung) in RLP errichten lassen. Ohne Baugenehmigung, da wir dachten bis 50qm sei keine Genehmigung nötig.
Zählt es als Gebäude? Es hat keine Toilette und keinen Wasser- oder Abwasseranschluss. Allerdings feste Fenster und eine feste Tüt und ist mit Plane bespannt- nicht ausgebaut und nicht gedämmt.
2 Antworten
Es fehlt der Hintergrund der Frage.
Eins jedenfalls ist mal klar: Auf Campingplätzen ist die Errichtung ortsfester Baulichkeiten gleichgültig von deren Größe nicht erlaubt. Es sei denn, man würde von der zuständigen Behörde eine Ausnahmegenehmigung einholen.
Das Thema ist ja nicht neu und viele Gemeinden drücken offenbar ein Auge zu. Auch Dauercamper könnten mit ihren Wagen jederzeit wegfahren. Ein Dauerstandzelt kann das nicht und gehört auf keinen Campingplatz.
Danke - auch wenn mir die Antwort nicht gefällt.
Natürlich ist es als Gebäude einzustufen; daran ändert der Name ....Zelt nichts.
Es geht darum, dass es als Gebäude eingestuft wird und nun weg soll.
Die Genehmigung gibt es nicht, da Gebäude dort nicht erlaubt sind- ist ein Aussnbereich.
Bedeutet das dann also, dass auf Campingplätzen mit ausgewiesenen Dauercampingplätzen grundsätzlich keine Dauerstandzelte erlaubt sind?
Oder nur wenn die Campingplätze im Aussnebereich liegen?