Ist es genehmigungspflichtig den Keller zum Partykeller bzw. zum Hobbyraum auszubauen?
Der Sachverhalt:
2 Kellerräume eines Einfamilienhauses wurden bisher nur als Abstellraum/Keller und Waschküche genutzt.
Nun soll der eine Raum als Hobbyraum ausgebaut werden (privater Fitnessraum) und der andere als privater Partykeller.
Beide Räume sind vom Boden bis zur Decke je 2.20 m hoch. Die Höhe wird sich durch die Materialen für den geplanten Ausbau reduzieren, es steht also noch nicht fest wie die Höhe nach dem Ausbau sein wird, da es von den Materialien abhängt.
Die Fenster sind sehr klein (zu klein für einen Aufenthaltsraum) die Wände aber trocken.
Es scheidet also eine Genehmigungsfähigkeit als Aufenthaltsraum gem. § 48 BauO NRW aus.
Bei Hobbyräumen bzw. Partykellern handelt es sich aber NICHT um Aufenthaltsräume, da sie nur gelegentlich genutzt werden.
Frage:
Brauch ich also für den Ausbau zum Partykeller bzw. Hobbyraum eine Genehmigung vom Bauamt? Handelt es sich z.B. um eine genehmigungspflichtige oder anzeigepflichtige Nutzungsänderung?
Gruß, Petersilienbrot
2 Antworten
Nein wenn es Keller ist, werden keine Genehmigungen benötigt bei einem Eigenheim. Es werden ja keine Interessen von Nachbarn oder Behördeninteressen tangiert. Sicherheitsaspekte bei privaten Feiern hat der Eigentümer zu verantworten. Behörden sind dort außen vor. Da durch Grundgesetz besonders geschützt.
Wenn es z. B. ein Raum als Grenzbebauung wäre, dann wäre das nicht Genehmigungs fähig. Also z. B. einen Carport oder Abstellraum, der als Grenzbebauung dort steht, kann nicht zum Party-Raum oder Fitness Raum umgewandelt werden. Räume, Terassen, Balkone, wo sich dauerhaft Menschen aufhalten, als Grenzbebauung geht grundsätzlich nicht. Hängt aber vom Hauptzweck des Grundstücks lt. B-Plan ab. Wenn das Wohnen ist, geht das dann nicht.
Nun ja, du hast dir doch die Frage schon eigentlich selbst beantwortet.
Ich würde ja argumentieren, dass die Räumlichkeiten ohnehin schon gebaut sind und du DEINEN Keller prinzipiell nutzen kannst, wie DU WILLST.
Wenn es dir aber partout keine Ruhe lässt und du nichts falsch machen willst, dann frage doch einfach bei irgend einem oder dem zuständigen Bauamt nach. ;-)
D'accord! Hier handelt es sich indes nicht um "Wohnraum"/"Wohnfläche", sondern ohnehin um "Nutzfläche"/"Nutzraum".
Und was sollte das für einen baurechtlichen Unterschied machen? Keinen.
"DEINEN Keller prinzipiell nutzen kannst, wie DU WILLST"
nein Eine Nutzung ist nur im Rahmen des Wohnens möglich. Eine gewerbliche Nutzung scheidet aus.
Ja, beim Bauamt fragen wäre natürlich auch möglich...
Wer bei Behörden unnötige Fragen stellt, erhält meist nur bürokratische oder dumme Antworten. Man soll die Herrschaften nicht im Büroschlaf stören.
Danke für die Antwort, KartstenS. Ja, beim Bauamt fragen wäre natürlich auch möglich, ich würde es aber nach Möglichkeit vorab schon mal hier im Forum klären wollen. Und leider ist es ganz und gar nicht so, dass ich meinen Keller nutzen kann wie ich will, da gibt es zahlreiche Vorschriften. Als Wohnung dürfte ich den Keller keinesfalls ausbauen, das wäre glaube ich sogar eine Ordnungswidrigkeit so ganz ohne Genehmigung, und eine Genehmigung würde ich nicht bekommen.
Deshalb meine Frage, ob ich nicht für Wohn- bzw. Aufenthaltsraum sondern "nur" für Hobby- bzw. Partyraumausbau eine Genehmigung brauche.