Fahrradraum - Haftung bei Schäden?

2 Antworten

Er kann seine Haftung als Vermieter vielleicht ausschließen, aber nicht seine Haftung als Privatperson. Also macht er was von deinen Sachen kaputt, wendest du dich mit deinen Forderungen nicht an deinen Vermieter sondern an deinen Nachbarn. so es denn nachweisbar ist. bei 2 Parteien Haus einfach, im Hochhaus schwierig.

Den Vorschlag von Lobber finde ich auch gut, den nihil fits sine causa.

Ansonsten wieder mal ein Beispiel, warum man mit seinem Vermieter nicht unter einem Dach wohnen sollte.

Frag doch mal deinen Vermieter was er genau mit dem Schild bezweckt. Das dürfte doch einen Anlass haben.


stefaniekfm 
Beitragsersteller
 07.05.2021, 11:41

Habe ich schon. Da kommt mir trotziges Schweigen. Wir hatten aber vor ein paar Wochen drum gebeten, dass deren Tochter nicht noch Räder ihres Freundes dort abstellt, weil man sonst nicht mal mehr rangieren kann. Ich glaub, es ist einfach sinnlos der Sache weiter nachzugehen..,🙄

Lobber  07.05.2021, 11:46
@stefaniekfm

Lass das Schild mal ein Schild sein. Nicht alles was geschrieben wird ist auch zutreffend, siehe die Baustellenschilder mit "Eltern haften für ihre Kinder "

Es kommt immer auf den Einzelfall an.