Fahrradraum - Haftung bei Schäden?
- Guten Morgen, wir wohnen mit unserem Vermieter unter einem Dach. Im Fahrradraum, den wir gemeinsam nutzen hängt neuerdings ein Schild: „Benutzung auf eigene Gefahr. Bei Schäden keine Haftung. Der Vermieter.“ Wir haben teils hochwertige Räder dort stehen. Wenn nun die Rostlaube des Vermieters darauf fällt, muss er vermutlich doch dafür haften? Zumindest wenn er als Verursacher offensichtlich ist? (Es wohnen nur wir und der Vermieter im Gebäude). Danke für einen Hinweis!
2 Antworten
Er kann seine Haftung als Vermieter vielleicht ausschließen, aber nicht seine Haftung als Privatperson. Also macht er was von deinen Sachen kaputt, wendest du dich mit deinen Forderungen nicht an deinen Vermieter sondern an deinen Nachbarn. so es denn nachweisbar ist. bei 2 Parteien Haus einfach, im Hochhaus schwierig.
Den Vorschlag von Lobber finde ich auch gut, den nihil fits sine causa.
Ansonsten wieder mal ein Beispiel, warum man mit seinem Vermieter nicht unter einem Dach wohnen sollte.
Frag doch mal deinen Vermieter was er genau mit dem Schild bezweckt. Das dürfte doch einen Anlass haben.
Lass das Schild mal ein Schild sein. Nicht alles was geschrieben wird ist auch zutreffend, siehe die Baustellenschilder mit "Eltern haften für ihre Kinder "
Es kommt immer auf den Einzelfall an.
Habe ich schon. Da kommt mir trotziges Schweigen. Wir hatten aber vor ein paar Wochen drum gebeten, dass deren Tochter nicht noch Räder ihres Freundes dort abstellt, weil man sonst nicht mal mehr rangieren kann. Ich glaub, es ist einfach sinnlos der Sache weiter nachzugehen..,🙄