Darf der Nachbar die Zustimmung zu meinem Dachausbau verweigern?
Hallo,
konkret geht es darum, dass unser direkter Nachbar (Doppelhaushälfte) unserem Dachausbau nicht zustimmen will. Er begründet dies aber nicht. Wir möchten das Dach so ausbauen, wie es in der Gegend üblich ist (Gauben bzw. Flachdächer sind in der Gegend übliche Ausbauten).
Jetzt meine Frage.
Für den Bauantrag haben wir alles fertig, jedoch fehlt die Zustimmung des Nachbarn, da unser neues Dach direkt an sein Dach bzw. seine grenznahe Gaube angrenzen wird. Also können wir keine 3 Meter Abstand halten.
Jetzt haben wir erfahren dass der Nachbar sein Haus zwar so vor 30 Jahren gekauft hat, aber es keine Baugenehmigung für seine grenznahe Gaube und seinen Balkon gibt.
Zudem hat seine grenznahe Gaube auch keine Brandschutzmauer.
Wie können wir am Besten vorgehen, da der Nachbar sich stur stellt?
Wir möchten ihn nicht verpetzen, sodass er ggf. seine Gaube zurück bauen, aber wenn er unserem Dachausbau nicht zustimmt können wir nicht ausbauen und das obwohl der Nachbar einen grenznahen Schwarzbau hat.
Gruß
Micha
2 Antworten
Es wurde ja schon ausreichend an Empfehlungen gegeben.
Von mir nur der Hinweis, dass die Bauaufsicht in Köln extrem überlastet ist. Mir ist ein konkreter Fall bekannt in dem selbst 2 Jahre nach Einreichung noch immer keine Baugenehmigung erteilt worden ist.
Von daher würde ich keinen Bauantrag ohne Einholung der Zustimmung des Nachbarn einreichen. Das verlängert die Bearbeitungszeit noch mehr.
Ja das Problem wird wohl die nicht vorhandene Brandschutzmauer im Bereich des Dachbodens sein. Wenn Ihr jetzt ausbauen wollt, ist die vermutlich zwingend notwendig. Also würde ich ihm anbieten, diese fehlende Brandschutzmauer zu erstellen. Es ist ja so, da weil sein Ausbau illegal ist, er befürchtet das er Probleme damit bekommt, falls Ihr auch ausbaut und dann auf ihn die Kosten für eine nachträgliche Branschutzmauer zukommen.
Das mit der Grenzbebauung durch Balkon geht gar nicht. Da führt keine Weg hin, es sei denn Ihr stimmt nachträglich zu und lasst das als Grenzlast eintragen. Das würde ich Ihm anbieten und die evt. Kosten dafür übernehmen, vorausgesetzt er stimmt dem Ausbau zu. Dann hat er Sicherheit, das er den nicht rück-bauen muss.
Ich würde auch alles so gestalten, das es Abnahme-Frei ist. ggf. mit Bauing. bauen und Ingeneursausweis-kopie zum Bauamt senden. Wenn Abnahme durchgeführt würde, merken die ja den Ausbau beim Nachbarn und dann gibt es Probleme.
Ist das Baugebiet den ein Baugebiet mit rechtskräftigem B-Plan oder ein 34er Gebiet?
Bei B-Plan sind ja keine Genehmigungen nur Bauanzeigen erforderlich. Die kann man mit wenigen Unterlagen selbst machen. Grundriss, Baubescheibung.