Wintergarten : Vermessungsamt will vermessen, Bauamt nachträglich informieren?
Bekannte haben einen wintergartenmässigen Anbau rückseitig am Haus vor langer Zeit ohne Baugenehmigung errichtet. Jetzt meldet sich das Vermessungsamt und will den Bau kostenpflichtig vermessen, da er nicht im Lageplan auftaucht. Wäre er vor 1972 errichtet worden, würde das Amt die Kosten übernehmen.So genau wissen es meine Bekannten nicht mehr, da der Bau in Eigenregie nach und nach erstellt wurde, erst das Dach, dann die Verglasung.Aussehen und Ausführung sind einwandfrei. Es ist aber nicht so ganz klar, ob der Anbau genehmigungspflichtig wäre. Frage : sollte man auf eigene Kosten den Bau vermessen lassen, da die eindeutigen Nachweise von der Zeit vor 1972 fehlen und sollte man von sich aus auch die Baubehörde um Auskunft bitten, ob das Gebäude eine nachträgliche Genehmigung braucht? Denn es ist doch sehr wahrscheinlich, dass das Vermessungsamt die Baubehörde informiert.
3 Antworten
Ich bin immer der Ansicht, wenn schon ärger droht, ist halber Ärger rausgeschmissenes Geld.
Ich würde vermutlich behaupten es war vor 1972, wenn ich es nicht genau besser wüsste. Grundsatz:
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Ein schlechtes Gewissen lohnt nicht unter 5.000,- Euro
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lasse Dich nie bei einer Lüge erwischen.
Ich würde auch mal einen Baurechtsprofi fragen, ob im schlimmsten Fall ein Abriss des Wintergartens droht.
Danach würde ich die Taktik aufbauen.
Gehe nicht zum Fürst wenn Du nicht gerufen wirst!
Die Baubehörde zu informieren nur um einige Euro Gebühren sparen zu können halte ich für das klassische Eigentor und für schlichtweg Wahnsinn. Was ist, wenn der Anbau nicht genehmigungsfähig ist, z.B. weil die Baulinie dadurch nicht eingehalten wurde oder, weil technische Mängel vorliegen? Dann droht der Abriß! Zudem erfordert eine Baugenehmigung eine gründliche Vorbereitung die regelmäßig nur durch Architekten zu schaffen ist. Das wird richtig teuer.
Und ob das Vermessungsamt die Baubehörde informiert? In meiner Stadt nicht. Ich kenne mehr als einen Fall wo Schwarzbauten bzw. Schwarzanbauten vermessen wurde ohne dass es je eine Anfrage des Bauamts gab. Wenn als als Eigentümer nicht so dumm ist, auf solche Dinge aufmerksam zu machen weiß doch letztendlich bei der Vermessung niemand, ob eine Baugenehmigung mal vorgelegen hat. Und als zusätzlichen Tipp: In meiner Stadt würde das Archiv der Baubehörde im Bombenkrieg zerstört. Auf die Diskussion, ob vor 1945 eine Baugenehmigung erteilt wurde, läßt sich daher hier kein Beamter ein, sondern geht "In dubio pro reo" zugunsten des Eigentümers davon aus.
Die Vermessung muss vorgenommen werden und selbstverständlich trägt der Eigentümer auch die Kosten dafür. Bei der örtlichen Baubehörde würde ich zunächst keine Anfrage stellen, je nach Bauvorschrift hätte die Errichtung ja genehmigungsfrei sein können.