Ist auf einen "Eingliederungszuschuss für Ältere" USt. u. EKSt. zu zahlen zahlen ?
Muss der Arbeitgeber, bei Neueinstellung eines Arbeitnehmer, für den er von der Bundesagentur für Arbeit monatlich einen " Eingliederungszuschuss für Ältere" erhält auf diesen Eingliederungszuschuss Umsatzsteuer und Einkommensteuer zahlen ? Wie wird der Eingliederungszuschuss beim Arbeitgeber verbucht ? Ist das eine Einnahme ?
1 Antwort
zuschüsse von dritter Stelle sind Umsatzsteuerfrei. Bei der Einkommensteuer jedoch wirken Sie sich erhöhend aus, da ich annehme das es hier um einen Unternehmer geht der jemanden einstellen möchte. Zu buchen wäre nach SKR 03 wie folgt:
Bank an Erlöse (ohne Umsatzsteuer)
Das sehe ich ja jetzt erst:
zuschüsse von dritter Stelle sind Umsatzsteuerfrei.
Nein. Sind sie nicht. Zuschüsse sind überhaupt nicht Gegenstand der Umsatzsteuer und können daher nicht steuerbefreit werden.
Deine Aussage ist so ähnlich, als würde man sagen, dass der Kauf von Äpfeln erbschaftsteuerfrei wäre.
Zu buchen wäre nach SKR 03 wie folgt:
Mal abgesehen davon, dass "Erlöse" hier falsch ist. Wie bucht man denn im SKR04?