Antwort
zuschüsse von dritter Stelle sind Umsatzsteuerfrei. Bei der Einkommensteuer jedoch wirken Sie sich erhöhend aus, da ich annehme das es hier um einen Unternehmer geht der jemanden einstellen möchte. Zu buchen wäre nach SKR 03 wie folgt:
Bank an Erlöse (ohne Umsatzsteuer)