Das ist ein richtiges Problem und wieder mal etwas blauäugig. Nun, wie kommt man da wieder heraus. Soviel ich verstanden habe, geht es dem Bruder um die Sicherheit seines Anteils. Das kann auch anders geregelt werden.

Zunächst muss ich den Wortlaut des notariellen Vertrages kennen. Dann kann ich überblicken, was eventuell zu machen ist. Was sol die Bezeichnung "Wirtschaftlichkeitsvertrag" in Verbindung mit einem Bausparvertrages bedeuten? Bitte nicht den Fehler begehen, wie so oft versucht, irgendandere in die Verantwortung zu nehmen, wenn man selbst einen grandiosen fehler begangen hat, sondern versuchen, diesen Fehler zu beheben, abzumildern oder andere Wege, andere Lösungen zu suchen.

Nach Kenntnis des Vertrages kann erst Antwort gegeben werden. Wo seid Ihr denn zuhause?

Bei ernsthaftem Problem bitte Kontaktaufnahme per Email: fpa@gmx.de

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Immobiliengeschäfte müssen beurkundet werden. Dieses muss generell vor einem deutschen Notar erfolgen. Keine Alternative. Wenn jemand aus dem Ausland kaufen will, kann er das tun. Er muss sich vor dem deutschen beurkundenden Notar vertreten lassen. dazu kommt, dass diese Angebote meist nixht seriös sind. Um diesem entgegenzutreten und sich selbst zu sichern, sollte dieser Kauf folgende Dinge beinhalten: Der Käufer hinterlegt beim Notar die Kaufsumme inklusive Nebenkosten und Grunderwerbsteuer. Der Notar beurkundet diesen Kaufvertrag und legt diesen dem Grundbuchamt zum Vollzug vor. Nach Auflassungsvormerkung, die Sicherung des Käufers, wird der Kaufpreis an den Verkäufer durch den Notar ausbezahlt. Nach Empfang des Kaufpreises wird der Käufer als neuer Eigentümer eingetragen. Falls noch weitere Fragen notwendig sind, bitte per Mail an mich. fpa@gmx.de

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