Gilt der Umbau einer Scheune zu einem Wohnhaus als Kernsanierung?
Moin, ich befasse mich mit der Grundsteuer und bin auf folgende Unklarheit gestoßen: Nehmen wir mal an, dass eine Scheune im Jahr X zu einem Wohnhaus umgebaut wurde. Gilt dies dann als Kernsanierung?
2 Antworten
Eine Kernsanierung ist der Rückbau eines Gebäudes auf den Kern, d.h. die nackte Bausubstanz, von der aus dann der Neuaufbau des Gebäudes beginnt.
Im Fall der Scheune dürfte dies der Rückbau auf die tragende Balkenkonstruktion bzw. das Fachwerk gewesen sein, von dem aus dann der Aufbau des Wohngebäudes erfolgte.
Ich würde daher sagen, dass diese Vorgehensweise sehr wahrscheinlich den Anforderungen einer Kernsanierung genügt.
Hast Du die Scheune im Grunde belassen und nur ausgebaut, dann handelt es sich nicht um eine Kernsanierung, wohl aber dennoch um eine Sanierung.
Die Unterscheidung zwischen Sanierung und Neubau ist wichtig, denn es gelten bezüglich EnEV und anderen baulichen Vorschriften andere Regeln für neue Bausubstanz im Gegensatz zu Sanierungen bestehender Substanz.
Ein kernsaniertes Gebäude kann dennoch in manchen Kontexten als gleichwertig zu einem Neubau behandelt werden, wenn modernere Vorschriften und Regulierungen bereits eingehalten werden (relevant z.B. für KfW-Finanzierungen).
Eine Kernsanierung liegt vor, wenn zum einen der Ausbau (u. a. Heizung, Fenster und Sanitäreinrichtungen) umfassend modernisiert und zum anderen der Rohbau teilweise oder ganz erneuert worden ist. Durch eine Kernsanierung erhält das Gebäude einen Zustand, der dem eines neuen Gebäudes nahezu entspricht.
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Jahr der Kernsanierung - Grundsteuer-Digital Helpcenter