Natürlich kann man nicht in das Vermögen eines anderen Menschen als den, der Schulden hat, pfänden. Sonst müsste ich ja Angst haben, dass sie wegen der Schulden deines Mannes auch mal bei mir vor der Tür stehen.
Aber zur Berechnung dessen, was gepfändet werden kann, wird berechnet, worüber der Mann überhaupt verfügt.
Bei den Einkommensteuern ist es nun mal halt so, dass Eheleute von Gesetz wegen Gesamtschuldner der Steuer sind, aber niemals Gesamtgläubiger. Das bedeutet, ein Erstattungsanspruch an Steuern lässt sich genau dem einen oder dem anderen zurechnen. Und soweit der Erstattungsanspruch dir zugerechnet werden muss, kann da auch nichts gepfändet werden.
Ausnahme: Die Erstattung geht auf das Konto des Mannes, denn der Mann hat der Bank gegenüber erklärt, dass das auf dem Konto befindliche Geld ihm gehört. Wenn das der Fall ist, solltet ihr dem Finanzamt ein anderes Konto angeben.
Sofern sich eine Gesamterstattung an Steuern deshalb ergibt, weil du 100 Euro erstattet bekommst und er 80 Euro nachzahlen muss, lässt sich auch dies errechnen.
Und noch etwas: Als Ehefrau bis du deinem Mann gegenüber grundsätzlich unterhaltspflichtig. Sofern sich aus euren Verhältnissen ein tatsächlicher Unterhaltsanspruch deines Mannes dir gegenüber ergibt, wird auch dieser Anspruch in die oben genannte Berechnung einbezogen.