Nachzahlung bei defektem gaszähler?
Hallo!!
Wir haben Folgendes Problem. Im Sommer 2017 haben wir in unserer Mietwohnung eine Gasheizung eingebaut bekommen (vorher nachtspeicher). Die Stadtwerke hat einen geeichten Zähler für den gesamten Verbrauch eingebaut (4 Parteien in unserem Haus). Im November 2017 wurde zum ersten Mal von den stadtwerken der Zählerstand abgelesen. Bei dem erneuten ablesen im November 2018 fiel ihnen wohl auf, dass der Verbrauch zu niedrig wäre. Der Zähler wurde getauscht und läuft seitdem richtig. Jetzt soll der Verbrauch von 2017 und 2018 mit Hilfe einer Formel von uns Mietern nachgefordert werden!! Meine Frage: dürfen die das? Einfach den Verbrauch mit einer Formel nachberechnen und somit schätzen? Die sind doch selber schuld, wenn die Stadtwerke einen defekten Zähler einbaut oder nicht? Kann man bei einer Gasheizung den tatsächlichen Verbrauch sonst anders ablesen was wir als Mieter nicht sehen??
Danke im Voraus für eure Antworten
2 Antworten
Ja, die dürfen das:
https://openjur.de/u/147778.html
Deine Hoffnung, es brauchte überhaupt nichts bezahlt werden kann also nicht aufgehen.
Die andere Frage ist, ob die Formel richtig gewählt wurde. Eine bestimmte Formel nämlich ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Allerdings wird wohl nur ein Sachverständiger beurteilen können, ob diese Formel richtig gewählt wurde.
Die einzige Möglichkeit den Gasverbrauch konkret zu ermitteln ist der Gaszähler.
Hast Du eigentlich den Hinweis auf den Gutachter und das vorerwähnte Urteil gelesen, Steffi81851?
Deine letzte Frage wird der Gutachter schon richtig berücksichtigen.
Ich habe ein Verständnisproblem.
Ihr bewohnt ein Mehrfamilienhaus und habt in der von Euch genutzten Wohnung auf eine Gasheizung umgebaut. Haben ausser Euch noch weitere Mietparteien einen Gasanschluß? Warum gibt es nur einen Gaszähler und nicht für jede Wohneinheit einen eigenen? Bei einer Verbrauchsschätzung könnt Ihr es aber dem Versorger schwer machen, denn es ist unbestritten, der Verbrauch einer Heizung hängt stark von den Außentemperaturen ab, und wenn zudem noch WW damit aufbereitet wird kann sich auch das Verbrauchsverhalten von Jahr zu Jahr ändern. Dies ist bei einer Schätzung ebenfalls zu berücksichtigen.
Wir haben nur einen geeichten gaszähler für das gesamte Haus von den stadtwerken bekommen. Es sind noch einzelne Zähler vom Vermieter eingebaut worden, die aber nicht Gericht sind und auch nicht von den stadtwerken sind, also beim Installateur gekauft. Warmwasser bekommen wir über Strom (Durchlauferhitzer) und in allen Wohnungen wurde im Sommer 2017 eine Gasheizung vom Vermieter eingebaut. Auf die privaten zwischenzähler haben die Stadtwerke meiner Meinung nach keinen Zugriff, da sie wie gesagt privat eingebaut wurden. Oder seh ich das falsch? Mir gehts eigentlich nur darum, dass die Stadtwerke uns ne Nachzahlung für ihren Fehler reindrücken. Auf den Defekt hätte man doch an sich auch schon im November 2017 aufmerksam werden müssen und uns im Nachhinein nicht für ihre Schuld einen reindrücken
Jetzt sehe ich schon etwas klarer.
Es seid also nicht Ihr der Vertragspartner des Gaslieferanten sondern Euer Vermieter. Um bei der Installation Geld zu sparen hat er auf eigene Gasanschlüsse vom Versorger für jede Wohnung verzichtet und rechnet mit Euch über seine privat installierten Gaszähler ab. Daher würde ich seine Nebenkostenabrechnung in dieser Position anfechten. Will er dann die Nachforderung des Gasversorgers auf Euch umverteilen, dann würde ich mich auf seine privat installierten Zähler berufen und eine Abrechnung nach diesen einfordern.
Im Gegenzug kann jedoch auch der Gasversorger diese Zähler anerkennen anstelle zu Schätzungen zu greifen, denn diese Zähler sollten ebenfalls geeicht sein. Das kann man am Eichstempel auch gut selbst erkennen.
Danke für die Antwort. Überhaupt nichts bezahlen steht auch nicht zur Debatte. Wir haben den Verbrauch, den der Zähler anzeigte ja bezahlt. Jetzt soll nur die Differenz vom angezeigten Wert auf dem defekten Zähler und dem tatsächlichen Verbrauch von 1,5 Jahren nachbezahlt werden. Und den Wert wollen die ausgerechnet im Winter ermitteln!! Wird bei dieser Formel auch berücksichtigt, dass im Sommer überhaupt kein Gas verbraucht wurde und wann die Heizung zum ersten Mal eingeschaltet wurde?