Ich stehe mit 50% im Grundbuch, mein Partner hat alles bezahlt Haus Wert ca. 500000€ .Nach zwei Jahren Trennung, jetzt will Partner alles zurück, geht das?

8 Antworten

"jetzt will Partner alles zurück, geht das?"

"Da er alles gezahlt hat, klagt er jetzt darauf, dass die " Geschäftsgrundlage", heißt Zusammenbleiben bis zum Tod, entfallen sei, muss ich zurück geben?"

Das entscheidet dann eben der Richter, wenn Du nicht allein aus moralischen Gründen auf den Hausanteil verzichtest. Das hat ja schon ein erhebliches Geschmäckle, hier mal eben 250.000 € einsacken zu wollen.

Ob das geht könnte vom Inhalt des notariellen Kaufvertrags abhängen.

Ist da an irgendeiner Stelle die Rede darauf gekommen wieso Du Miteigentümer werden solltest?

So ohne weiteres als Schenkung würde ich das nicht ansehen wenn es keine ausdrückliche Vereinbarung in dieser Hinsicht gibt. Könnte nämlich auch so verstanden werden, dass Dein Ex-Partner Deinen Kaufpreisanteil nur darlehensweise verauslagt hat und nun das Darlehen fällig stellt.

Ohne Rechtsbeistand wirst Du in der Sache wohl nicht auskommen.


Grete281 
Beitragsersteller
 12.08.2023, 09:52

Er ist vermögend, hat alles in bar gezahlt. Auch mein Plan war es zusammen zu bleiben. Es gibt weiter keine schriftlichen Vereinbarungen.

Danke für die Antwort

Ich mische jetzt mal Recht und Rechtsgefühl.

Er hat die die Hälfte geschenkt und fordert die Schenkung nun zurück, was er nur aus groben Undank machen könnte zudem währe eine Abschmelzung von 10% je Schenkungsjahr zu beachten. Er hat bisher alles Bezahlt, ergo kann ich irgendwo seinen Anspruch verstehen. Du hast mit Sicherheit aber Arbeitsleistung rein gesteckt, die zu vergüten währ.

Ich weiß, das das rechtlich jetzt nicht Hand und Fuss hat, aber an deiner Stelle würd ich verhandeln Rückgabe wenn er dich mit 50% des Schenkungswertes auszahlt.

Da hat der Partner eher "Pech" gehabt, denn rein rechtlich betrachtet gehört Dir ( via Schenkung ) das Haus nun einmal anteilig zu 50%.

Allerdings gehören Dir / entfallen auf Dich folgend auch 50% der ( vermutlich / evtl. ) noch laufenden Finanzierungskosten. Über den Rest müsstest Du noch Schenkungssteuer bezahlen, soweit nicht auch Du Eigenkapital eingebracht hast.


Grete281 
Beitragsersteller
 12.08.2023, 09:25

Da er alles gezahlt hat, klagt er jetzt darauf, dass die " Geschäftsgrundlage", heißt Zusammenbleiben bis zum Tod, entfallen sei, muss ich zurück geben.???

wilees  12.08.2023, 10:12
@Grete281

Das könnte nicht nur für Dich ein teurer Prozess werden, der zusätzlich dazu führen kann, dass diese Schenkung auch dem Finanzamt gemeldet wird. Schenkungssteuer liegt, da ihr nur "Partner" wart, bei 30%.

muss ich zurück geben

darüber wird jetzt vermutlich ein Richter entscheiden. Was sagt denn Deine anwaltliche Vertretung?

da wird über kurz oder lang teuer für dich werden

30% Schenkungssteuer...

dann der hohe Streitwert und den damit entstehenden Gerichtskosten

dann die Anwaltskosten

wie es aus geht liegt am Richter...entweder ist der Geldwert enorm reduziert,

wenn ich alle kosten runterrechne...oder wenn du verlierst...hast du sogar Schulden an der Backe...

wenn ihr nicht mehr reden könnt, sollten eure Anwälte eine Einigung vereinbaren...

du schreibst hier er hat alles bezahlt... könnte er das auch Belegen bzw beweisen?

hast du Rechtschutzversicherung?

insgesamt kann man hier nur vermuten, aber ich denke das wird eher schlecht für dich ausgehen... es sei denn du hast nen gewitzten Anwalt.


tellerchen  12.08.2023, 13:58

kann mich noch erinnern...hatte gegen eine klinik geklagt bzw den operierenden Arzt ansich..die klinik hatte sich ne Grosskanzlei mit über 100 Anwälten genommen..streitwert damals um die 200000... meine Rechtschutzversicherung kam gottseidank damals für die Gerichtskosten und Anwaltskosten auf... Gerichtskosten damals runde 18000 Euronen, wenn du verlierst wird das bei dir da noch höher ausfallen...