Trennung (nicht verheiratet), Haus, Kinder, Schulden, Grundbuch?
Hallo!
Ich habe eine Frage an euch...
und zwar, kurz gehalten...
wir sind 11 Jahre zusammen, haben bei meinem Elternhaus vor 6 Jahren ausgebaut, Kredit aufgenommen, wo wir beide drinnen stehen, haben 2 Kinder, meine Eltern haben uns vor 5 Jahren die Hälfte vom Haus überschrieben/geschenkt, dh jeder hat Anspruch ein 1/4...
Jetzt stehen wir vor der Trennung. Ich werde im Haus bleiben...
Kredit ist noch nicht abbezahlt. Wir möchten eine Lösung ohne Rechtsanwalt usw. ...also uns auf einen Betrag einigen, was er zurück bekommt...
meine Frage, wie rechnet man, was kann er zurück verlangen...
Er meinte, alles was er reingesteckt hat, will er ca. wieder haben.
das funktioniert aber nicht so...
Vielleicht könnt ihr mir helfen.
DANKE
4 Antworten
Die von Eifelia genannte Vorgehensweise ist so eigentlich üblich, aber letztendlich müsst ihr euch einig werden. Aber schon ein blödes Gefühl, wenn er dir jetzt die Schenkung deiner Eltern wieder verkauft, sie hätten ja auch alles die schenken können. Wenn er zu einem Viertel Eigentümer ist, dann musst du ihn überzeugen, an dich zu Bedingungen zu übertragen, die du letztendlich auch tragen kannst. Er sollte auch berücksichtigen, dass er den Eigentumsanteil ja von deinen Eltern geschenkt bekommen hat (warum auch immer die das so gemacht haben).
Ich unterstelle mal, dass er aufgrund der Schenkung deiner Eltern mietfrei gewohnt hat, und würde auf der Basis eine weitere Vorgehensweise vorschlagen. Hängt aber auch von der Höhe der Investitionen ab… um es anschaulich zu gestalten: Angenommen ihr bewohnt 100 qm die ortsüblich 800€ Miete kosten. Seine Investition beträgt 20.000€. Die monatliche Rate für den Kredit war 400€. Immer die Hälfte berücksichtigt hat in den 5 Jahren 24.000€ Miete gespart. Dafür aber 12.000€ für Kredit bezahlt. Vorteil 12.000€. Den Vorteil von seiner Investition abgezogen würde dann noch 8.000€ ergeben, die er dir zahlt und du übernimmst den Kredit zur alleinigen Haftung.
Ihm gehören 25 % des Hauses - also steht ihm 1/4 des Wertes der Immobilie zu, zu diesem Preis kannst Du ihm sein Viertel abkaufen - die Übernahme seines Anteuls am Darlehen ist dann Bestandteil des Kaufpreises.
Das kann man hier nicht klären...
Erstmal ist wichtig, was überhaupt in dem Schenkungsvertrag genau steht....
welche Klauseln der damalige Notar da reingeschrieben hatte....
welche Klauseln da evtl drinstecken.....
wer genau als Beschenkter definiert ist...
wielange die Schenkung her ist( kann vom Schenker wegen groben Undanks innerhalb 10 jahren zurückgefordert werden etcetc)
ist die Schenkung auf den Pflichteil anrechenbar...
viele Fragen...sehe von dir keine Antworten...daher weiss man auch garnicht...inwieweit da Geldeinigungen überhaupt zu treffen sind...
deswegen unbedingt zu einem Notar... das kostet nicht viel...bei mir hat nach dem Tod meines Schenkers mit 2 Schenkungsverträgen ca 100 Euronen gekostet...nur ein Notar kann sowas auch deuten...lesen... und die Klauseln, wenn denn welche drinstehen sollte, vermitteln...
weiterhin macht mich da stutzig, das ihr das da ohne Rechtsanwalt etc machen wollt, warum...?
mein Bauchgefühl sagt mir da, da ist was faul.... lass dir in einem einstündigen Termin von einem Notar erklären, ob er bzw sie überhaupt was bekommt, die schenkung rückgängig gemacht werden kann etcetc... da kommt es auf jedes Wort an...bei mir hat ein Satz in dem ganzen Übergabevertrag über einen 6stelligen Betrag entschieden... weil da eine verstecke Klausel drinstand, die erwähnte, das die schenkung eine Geschwister vor vielen Jahren vor meiner schenkung auf den Pflichtteil angerechnet wird...ohne Notar hätte ich das selber nicht erkannt...
also ab zum Notar... und wohlgemerkt du gehst da alleine hin... vielleicht noch mit deinen Eltern... aber nicht mit deinem Ex...und du sagst dem auch nix das du da hingehst....
wie sagte meine Scheidungsanwältin damals...Ihre EX ist jetzt ihr Gegner und nicht mehr ihre Frau..."Ihr Gegner!!!"
alles gute...
Ihm gehören nach Grundbuch 25% der Immobilie - und diesen Wertanspruch kann er geltend machen ......
Rechnerisch - Zeitwert minus Restschuld = ? dividiert durch 4.
Hinsichtlich des Kredites - da werdet Ihr umschulden müssen.