Ich buche privat Hotel und Mietwagen über einen Anbieter in Italien. Muss ich wirklich für eine endgültige Rechnungsstellung meine persönliche SteuerID angeben?
Das Unternehmen in Italien hat nach Buchungsbestätigung und Erhalt einer Anzahlung nun nach meiner SteuerID gefragt, da sie dies für die endgültige Rechnungsstellung benötigen würden. Ich zögere aber diese Daten zu übermitteln, verstehe nicht, warum dies erforderlich sein sollte, da ich kein Unternehmen bin, sondern privat vereise. Das Finanzamt hier in D konnte mir, auf meine Anfrage hin, auch keinen Grund nennen, warum dies erforderlich sein sollte. Die Antwort seitens des Anbieters steht noch aus.
Kann mir jemand hierzu einen rechtlichen Hintergrund nennen?
Herzlichen Dank!
5 Antworten
Italien hat schon vor etlichen Jahren eine Großoffensive gegen Steuerhinterziehung gestartet.
Dazu gehört u.a. die Pflicht eine schriftliche Rechnung bei einem Restaurantbesuch nicht nur anzufordern, sondern auch zunächst einmal aufzubewahren. Es gibt sogar eine genau definierte Entfernung zum Restaurant in der die Quittung von der Finanzpolizei kontrolliert werden darf. Wenn die nicht mehr vorliegt, gibt es eine Geldstrafe.
Das gilt völlig unabhängig vom Reisegrund!
Desweiteren dürfen Beträge ab 1000 Euro nicht in bar bezahlt werden.
Ich vermute, daß inzwischen auch die SteuerID des Rechnungsempfängers erfaßt werden muß.
Bist Du sicher, dass die nach der "Steuer-ID" gefragt haben und nicht nach der "Umsatzsteuer-ID?"
Es kann nämlich schon für die Rechnungsstellung interessant sein, ob Du Privatperson bis (keine USt-ID), oder Unternehmer (hat eine USt-ID).
Das würde hier viele interessieren.
Was würden die verlangen, wenn Du aus Kiribati wärest.
Dass das Finanzamt keine Auskunft geben konnte ist doch klar. Es ist für die Besteuerung zuständig.
Dass das Finanzamt keine Auskunft geben konnte ist doch klar.
Ja. Es ist erstaunlich, was die Leute denken, was das Finanzamt so alles macht außer Steuern zu erheben.
Ja in Italien gehen die Uhren anders. Schließlich kann man auch keine Prepayed Karten als Ausländer dort kaufen und in Abwesenheit ohne Rechtsbeistand verurteilt werden. Anti-Mafia-Gesetze.
Die Steuer ID würde ich unter keinen Umständen rausrücken, ebenso keine Ausweisdokumente kopieren lassen.
Hallo,
vielleicht kann die italienische Botschaft in Deutschland weiterhelfen?
Gruß
RHW
PS: Der Begriff "Geldwaschanlage" geht auf Al Capone zurück. Der war auf die Idee gekommen, seine durch Alkoholschmuggel pp. verdienten Gelder dadurch zu legalisieren, daß er sie als Umsatz in seinen Waschsalons verbuchte. So etwas ist nur dann möglich, wenn man den Leistungsempfänger nicht eindeutig identifizieren kann. Die SteuerID dient diesem Zweck.