Hütte auf landwirtschaftlichem Grundstück im Außenbereich bauen?


09.12.2021, 12:03

Auf dem Grundstück besteht eine öffentliche Stromzuleitung vom Mast inkl. Stromzähler und ein Wasserrecht zur Entnahme und Zugabe von Wasser.

4 Antworten

Eine solche Fischerhütte könnte genehmigt werden. Das könnte im Außenbereich zulässig sein. "Privillegiert."

Dagegen spricht allerdings, dass Du die Fischzucht nur im Nebenerwerb machen möchtest. Vollerwerbsfischer würden sicher weniger Probleme haben.

Um das herauszufinden hast Du nur einen Weg: Den Gang zur Baubehörde. Dort kannst Du einen Bauvorbescheid beantragen und die Sache prüfen lassen. Achtung: Kosten.


chrisssli92 
Beitragsersteller
 09.12.2021, 15:15

Danke für die flotte Antwort :)

Wenn dann soll es immer ein Nebenerwerb bleiben, eher als Hobby.

Das werde ich in diesem Fall mal machen. Danke

So schlecht stehen die Chancen nicht, das genehmigungsfrei durch zu kriegen. Landwirte dürfen ja auch jederzeit Vieh-Unterstände, Jäger Hochstände bauen ohne Genehmigungen. Ich würde das mal als Bauvoranfrage an die zuständige Behörde stelllen. Einfaches Rechteck in eine Lageplan-Kopie einzeichnen und was zur Ausführung schreiben. Holzhütte 2,20m hoch usw.

Als Aufenthaltsraum würde ich das allerdings nicht deklarieren, sondern als Lagerraum für Fischfutter oder ähnliches. Weil Aufenthaltsraum für Personen da muss dann WC für Damen und Herren her und entsprechende Entsorgung der Abwässer. Das mit dem Strom/Wasseranschluss müssen die auch nicht wissen.

Ebenso die Feuerstelle nicht deklarieren, dann muss der Schornsteinfeger seinen Senf dazu geben und das wird schwierig bis unmöglich. Du kannst ja mit Strom heizen. Räucherofen das weist Du ja selbst, ob das der Schorni genehmigen muss oder nicht. Wird ja nix verbrannt.


chrisssli92 
Beitragsersteller
 09.12.2021, 15:12

Danke für die schnelle Antwort! :)

Die Idee im Hintergrund ist sowieso die Hütte mit einer "Cinderella-Verbrennungstoilette" auszustatten, die ist laut Herstellerwebsite ein "genehmigtes Produkt".

Der Gedanke mit dem Stromanschluss ist der, dass ich ja bereits offizielle Anschluss-/Erschließungspunkte auf dem Grundstück vorliegen habe.

hildefeuer  09.12.2021, 15:46
@chrisssli92

Ja aber das interessiert die nicht. Wenn doch kommen die auf Dich zu und fragen danach. Es geht darum, das das nicht zum Wohnen geeignet ist. Als Lagerraum für Werkzeuge und andere Dinge etc schon. Nutzt man es dann später als Aufenthaltsram, spielt das nur eine Rolle bei Kontrollen wg. Arbeitssicherheit in Zusammenhang mit Mitarbeitern. Wenn Du es dann als Inhaber nutzt, interessiert die Arbeitssicherheit niemanden.

Das kann dir hier niemand beantworten - das weiß nur deine Gemeinde, also dort auf dem Amt nachfragen....

Bist Du denn bereits Landwirt oder willst Du das erst werden? Meiner Erfahrung nach macht das einen Unterschied


chrisssli92 
Beitragsersteller
 09.12.2021, 15:16

Nein bin bis jetzt kein Landwirt, habe damit eigentlich garnichts am Hut. Habe das Grundstück so gekauft und möchte das mit der Fischzucht in den nächsten Jahren, sobald die Infrastruktur für mich soweit passt, wieder aufbauen. Nur das Grundstück läuft laut Gemeinde als landwirtschaftliche Fläche.

Eifelia  09.12.2021, 15:55
@chrisssli92

Erlöse aus Teichwirtschaft sind steuerlich Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft.

Nach 35 BauGB (=> lesen!) dürfen Land- und Forstwirte im Außenbereich bauen. Ein Pseudo- oder Mini-LuF- Betrieb reicht dafür aber nicht aus, und m.W. erst Recht keine Absichtserklärung, irgendwann mal etwas aufzubauen. Außerhalb dieser und sonstiger in §35 genannten Ausnahmen ist eher nicht mit einer Baugenehmigung zu rechnen. Setz Dich mit einem Architekten in Verbindung, der sich mit landwirtschaftlichen Bauen auskennt