Spekulationssteuer Grundstücksverkauf in Brasilien
Hallo, ich und meine Frau hatten 2004 ein Grundstück in Brasilien gekauft. Wir wollten ursprünglich dort mal bauen. Wir bleiben jetzt aber dauerhaft in Deutschland und haben uns 2011 ein Haus gekauft. Zur Finanzierung haben wir das Grundstück in Brasilien mit Gewinn verkauft. Muss ich auf den Veräußerungsgewinn Steuern zahlen? Mit Brasilien gibt es kein Doppelbesteuerungsabkommen mehr.
1 Antwort
Da Du schreibst, dass Ihr das Haus schon verkauft habt, kommt die Frage etwas spät, zu spät. Da die Spekulationsfrist nicht eingehalten wurde, ist der Gewinn in Deutschland steuerpflichtig nach § 23 EStG.
Mit dem brasilianischen Steuerrecht kenne ich mich nicht aus, also ob dort etwas anfällt, weiß ich nicht.
Den Verkaufsgewinn/-Erlös hier zu verschwiegen wäre übringens keine Lösung da das deutsche Finanzamt vermutlich fragen wird, woher das Geld für den deutschen Kauf ist.
Du hast natürlich recht, aber:
Wir bleiben jetzt aber dauerhaft in Deutschland und haben uns 2011 ein Haus gekauft.
Daher gehe ich mal davon aus, dass auch der Tatbestand erfüllt ist (Geld ist hier).
Wenn das Geld in Deutschland nicht erscheint, ist das eher unwahrscheinlich. Es bliebe dann zwar noch immer Hinterziehung, aber eben die wird ja nur bei Entdeckung bestraft - so wie jede Tat.