Gehören Verzugszinsen in den Kaufpreis?
Hallo,
Nach einem Hausverkauf ist der Käufer mittlerweile 30 Tage im Verzug. Die Forderung der Verzugszinsen wurde schriftlich gestellt. Laut Notarvertrag soll die Schlüsselübergabe nach erfolgter Kaufpreis zahlung folgen. Müssen wir den Schlüssel übergeben wenn der "reine" Kaufpreis bezahlt ist? Oder dürfen wir den so lange behalten bis auch die Verzugszinsen beglichen sind?
Danke
2 Antworten
30 Tage nach Kauf? Wann habt ihr denn Übergabe vereinbart, doch nicht gleich nach Kauf. Das ist doch völlig unrealistisch, der Notar muss doch erstmal alles fertig machen, bevor der Kaufpreis fällig ist.
Das dauert mindestens 6 Wochen und das wäre schon sportlich.
Niemals ist der Käufer 30 Tage nach Kauf in Verzug.
kann nicht sein
Dürfen?
Soll der Vorgang nicht abgeschlossen werden? Ist das den überhaupt Verhältnismässig?