Hauskauf: Schlüsselübergabe bei Zahlung oder gem. Kaufvertrag?
Hallo Zusammen,
gem. unserem Kaufvertrag geht der Besitz an uns zum 31.01.21 über, aber die Zahlung erfolgt nun schon am 15.01.21 an den Verkäufer. Der Notar meinte bei dem Termin zur Kaufvertragunterschrift, dass mit Geldfluß auch der Schlüssel übergeben wird. Ich finde hierzu allerdings nichts schriftlich im Vertrag.
Danke vorab
2 Antworten
Der Notar meinte bei dem Termin zur Kaufvertragunterschrift, dass mit Geldfluß auch der Schlüssel übergeben wird.
Wenn er das meint, warum hat er es nicht hinein geschrieben.
gem. unserem Kaufvertrag geht der Besitz an uns zum 31.01.21 über,
Diese Formulierung hätte ich nicht gewählt.
Ich bevorzuge bei den Verträgen an denen Mandanten von mir, oder ich selbst beteiligt bin, die Formulierung:
"Die Nutzen und Lasten gehen am ........ auf den Käufer über" wenn ich den Käufer vertrete/berate.
Berate ich den Verkäufer, wird die Formulierung ergänzt und lautet:
"Die Nutzen und Lasten gehen am ...... auf den Käufer über frühestens, aber 1. des Monats, der auf die Zahlung des Kaufpreises folgt."
Zwar ist der Übergang des Besitzes mit der Übergabe der Schlüssel wohl ursächlich verbunden, denn ich kann ja ohne die Schlüssel zu haben, nicht ein Haus in Besitz nehmen, aber "Übergang der Nutzen und Lasten," ist nach meiner Erfahrung die gängige Formulierung, weil damit auch klar ist, wer ab dann die Miete bekommt und die Abgaben zahlen muss.
Die Grundsteuerbescheide werden immer für ein Jahr ausgestellt und wer sein Haus nicht auf den 31. 12. verkauft hat noch den Grundsteuerbescheid für das Folgejahr und schulde auch gegenüber dem Steueramt, die Grundsteuer. Mit der Formulierung "Übergang der Nutzen und Lasten" ist auch das Mittel gegeben, die Grundsteuer auf den Käufer abzuwälzen.
Aber zurück zu Eurem Fall. Wenn das klare Datum des Übergangs mit dem 31. 01. 2021 genannt ist, dann ist das so und wenn Zahlungsdatum der 15. 01. 2021 ist, dann ist das eben auch so.
Wer das nicht möchte, sollte den Vertrag umformulieren, bevor er unterschreibt.
Das wurde einfach schlampig formuliert vom Notar.
Falls der Notar schon reif war für die Rente und er keine rechte Lust mehr hatte, sollten sich ihm doch die gängigen Formulierungen (siehe wfw) im Laufe der Jahrzehnte eingeprägt haben. Merkwürdig.
Die andere Frage ist ja nun, was man damit anfängt. Will man dann am 16.1. mit Sack und Pack beim Verkäufer vor der Tür stehen, in Begleitung von Anwalt und Polizei?
Ich haben mal nachtgeschaut, im Kaufvertrag ist die Formulierung so:
- der Verkäufer verpflichtet sich mit Datum 31.01.21 das Objekt zu räumen und nach Zahlung des Kaufpreiszahlung besenrein an den Käufer zu übergeben.
- Auf den Käufer gehen ab vollständiger Kaufpreiszahlung über:
a) der Besitz und die Nutzung
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Aus meiner Sicht eine unklare Formulierung.
Auf der einen Seite wird bestimmt, das am 31. 01. 2021 zu räumen ist. Dann nach Zahlung des kaufpreises zu übergeben.
ab Kaufpreiszahlung gehender Besitz und die Nutzung über.
Wenn als Zahlungsdatum (lt. Sachverhalt) der 15. 01. genannt ist, dann gehen am 15. 01. der Besitz und die Nutzung über, aber zu räumen ist es erst am 31. 01. 2021, aber nach Zahlung des kaufpreises, also am 16. 01. ist es besenrein zu übergeben.
Das hätte man eindeutig besser machen können, siehe oben in meiner Antwort.
Was steht denn im Kaufvertrag zum Übergang von "Nutzen und Lasten"?
Vermutlich der 31.1? Dann hat bis dahin die Übergabe zu erfolgen, vorausgesetzt der Kaufpreiszahlung.
Du hast vermutlich den Notar falsch verstanden.
Danke schonmal für Ihre Mühen.