Wer zahlt im Brandfall die Unterkunft, wenn Haus zeitweise unbewohnbar wird?
Es besteht eine Gebäudeversicherung, die ist dafür da, wenn das Haus abbrennt. Sollte das nun passieren, daß das Haus aus irgend einem Grund Feuer fängt und dadurch unbewohnbar wird, dann zahlt doch die Gebäudeversicherung die Wiederherstellung. Nun muß die Familie die in dem Haus lebt aber irgendwo unterkommen. Nehmen wir mal an die Wiederherstellung dauert drei bis vier Monate. Die Familie nimmt sich ein oder mehrere Hotelzimmer. Wer kommt für die Kosten der Unterkunft auf? Ist das irgendwie mitversichert? Oder geht das auf die eigene Kosten?
3 Antworten
Für die ersten Tag als Notunterkunft schon. Dann müßte man aber in eine möblierte Wohnung umziehen nach dem Grundsatz der Schadenminderungspflicht.
Also das Haus mit meiner Wohnung brennt ab, Wiederherstellung dauert mindestens 12-18 Monate und ich ziehe in nahegelegene Waldorf klappt nicht.
Ich wohne in einer Mietwohnung mit einem Haus von 18 Parteien. die Kiste nach einem Brand abzubrechen udn in die Lücke was neues zu bauen, würde diese Zeit benötigen, schätze ich mal.
Der Bau nicht, natürlich, aber die Zeit für die Baugenehmigung. ;-)
althaus: Schau in Deinem zentralen Unterlagenordner nach. Da findest Du die Antwort. Gleich hinter "F" wie Freischwimmerzeugnis kommt "G" wie Gebäudeversicherung.
Entschuldigung .Und weiter hinten kommt "S" wie Schimmelbeseitigung . Ob warm oder kalt ??? ;-)))
Hier tobt die Comedy!!!!!!!!!!!!!!!
Du brauchst für ein neues Haus 12-18 Monate ??? Meine Herren...