Haushaltsnahe Dienstleistungen bei Garage?
Ich vermiete eine Garage (anderer Mieter als die zugehörige Wohnung). Nun frage ich mich tatsächlich das erste Mal, ob die in jedem Jahr beiliegende Abrechnung haushaltsnaher Dienstleistungen dem Mieter zur Verringerung seiner Steuerlast dienen können.
Bisher habe ich die immer weggeworfen.
1 Antwort
Ich denke, eine extern gemietete Garage auf einem Grundstück, zu dem nicht auch die eigene Wohnung gehört, zählt nicht als "Zubehörraum" und somit nicht zum Haushalt.
Punkt 3.
Das mache ich bei der Wohnung auch, sämtliche Kosten trage ich auf der zweiten Seite ein. Der einzige Unterschied ist der, dass bei der Wohnung der Mieter die Kosten explizit trägt, während der Mieter der Garage diese Kosten implizit mit der Miete bezahlt.
Wie ist denn das bei Inklusivmieten von Wohnungen? Das muss doch schon mal jemand durchgefochten haben.
Von der Logik her könnte dieses Rechtskonstrukt doch aber nur funktionieren, wenn Du darauf verzichtest, die Rechnung als Deine Betriebsausgabe anzugeben, da der Mieter sie ja über seine Pauschalmiete bezahlt. Ansonsten wären diese Kosten ja doppelt geltend gemacht.
Also Du verlierst Deine Steuerersparnis von x% auf 175,-€, und der Mieter spart evtl. 35,-€ Steuer, wenn er das durchfechten will. Ich glaube kaum, dass das für Dich sinnvoll ist, dass es dem Mieter die Mühe wert wäre oder dass es funktionieren könnte.
Sorry, aber das ist unlogisch.
Eine Inklusivmiete beinhaltet die am Mietobjekt anfallenden Nebenkosten, insoweit gibt es keinen Unterschied zwischen einer separaten Zahlung und einer innerhalb der Miete.
Was sich unterscheidet, ist lediglich, wer das Kostenrisiko trägt - im Fall der Garage hat der Mieter nicht einmal eine geringe Einflussmöglichkeit.
Die Garage und die Wohnung des Mieters liegen auf demselben Grundstück, es ist die Nachbarwohnung zu meiner.
Die Frage ist, ob die "Inklusiv-" Miete für die Garage ausschließt, dass dem Mieter diese ca. 35@ zugutekommen. Eine Nebenkostenabrechnung erstelle ich bei der Garage nicht.