Hauptberuflich selbstständig, nebenberuflich angestellt – wie finde ich heraus welche Steuern ich für die Einkünfte aus dem Nebenruf zahle?
Hallo, ich bin hauptberuflich selbstständig und arbeite nebenberuflich 15 Std. pro Woche als Angestellter. Meine Einkünfte aus Nebenberuf und Selbstständigkeit werden in der Einkommenssteuerberechnung des Finanzamtes addiert.
Beispiel:
Einkünfte aus Selbstständigkeit: 60.000,- EUR/Jahr
Einkünfte aus Anstellung: 10.000,- EUR/Jahr
Summe der Einkünfte: 70.000,- EUR/Jahr
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Wie wird jetzt die Einkommenssteuer berechnet?
Einkommenssteuer 2018 lt. Einkommenssteuerrechner vom BMF: 20.778,- EUR (zzgl. Solizuschlag)
Davon zieht das Finanzamt dann die auf den Angestelltenlohn gezahlten Lohnsteuern ab.
Meine Frage:
Zahle ich unterm Strich auf Grund der Addition der beiden Einkünfte letztlich mehr Steuern, wenn ja, wie berechne ich diese?
3 Antworten
Von der Summe der Einkünfte gehen noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ab und das ergibt dann das Einkommen. Dort werden evtl. noch Kinderfreibeträge berücksichtigt und dann gibt es ein zu versteuerndes Einkommen (zvE).
Sagen wir mal zvE 62.000 Euro; die ESt darauf wären 17.418 Euro.
Die ESt auf ein zvE von 52.000 Euro wären 13.237 Euro. Durch die zusätzlich verdienten 10.000 Euro erhöht sich Deine Steuer als um 4.181 Euro.
Du kannst z. B. einen Rechner verwenden.
Einmal wendest Du ihn mit 60.000,- an, dann mit 69.000,- (1.000,- Euro Arbeitnehmerfreibetrag berücksichtigt).
Die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen ist die Belastung für Deinen Nebenverdienst.
Unverständlich - höhere Einkünfte - höhere Steuer - wieso muss man da fragen.
Vielen Dank für die Antwort, die mir leider noch nicht weiter hilft.
Es geht mir nicht darum, dass ich mehr zahlen muss, sondern wie ich, für die im Beispiel aufgeführten 10.000 Euro, die tatsächlichen Steuern berechne. Wie ich sozusagen die beiden Einkünfte auseinander rechnen kann. Ich möchte wissen, um wieviel meine Steuern für die Anstellung, auf Grund der Addition der Einkünfte, steigen.
Beim bmf-Rechner gibst Du Dein zu versteuerndes Einkommen an, da ist gar nichts eingearbeitet.
Nutze einen anderen Rechner, z.B. Heydorn, bei dem kannst Du Lohn und Gewerbe einzeln eingeben und dort wird auch die Pauschale von 1000,- berücksichtigt. Aber auch dort sehe ich nichts bzgl. KV etc..
Ansonsten könntest Du noch Elster benutzen, incl. Anlage N, S, EÜR, Vorsorgeaufwand. Ob dort die Pauschale eingearbeitet ist, müßtest Du nachsehen.
dankeschön. die von wfwbinder erwähnten 1.000,- sind der Betrag an Werbungskosten für einen Arbeitnehmer, den er ohne Beleg als Arbeitnehmer-Pauschbetrag von den Einkünften abziehen kann. Dazu kommen dann noch die Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge. Das ist alles ganz schön kompliziert!