Hauptberuflich selbstständig, nebenberuflich angestellt – wie finde ich heraus welche Steuern ich für die Einkünfte aus dem Nebenruf zahle?

3 Antworten

Von der Summe der Einkünfte gehen noch Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen ab und das ergibt dann das Einkommen. Dort werden evtl. noch Kinderfreibeträge berücksichtigt und dann gibt es ein zu versteuerndes Einkommen (zvE).

Sagen wir mal zvE 62.000 Euro; die ESt darauf wären 17.418 Euro.

Die ESt auf ein zvE von 52.000 Euro wären 13.237 Euro. Durch die zusätzlich verdienten 10.000 Euro erhöht sich Deine Steuer als um 4.181 Euro.


jojo2018 
Beitragsersteller
 26.06.2018, 13:58

dankeschön. die von wfwbinder erwähnten 1.000,- sind der Betrag an Werbungskosten für einen Arbeitnehmer, den er ohne Beleg als Arbeitnehmer-Pauschbetrag von den Einkünften abziehen kann. Dazu kommen dann noch die Sonderausgaben, außergewöhnliche Belastungen und Kinderfreibeträge. Das ist alles ganz schön kompliziert!

Meandor  26.06.2018, 14:12
@jojo2018

So kompliziert ist es gar nicht. Die Reihenfolge steht in § 2 EStG; nur die Höhe der Pauschbeträge sind etwas mehr im Gesetz verteilt.

Du kannst z. B. einen Rechner verwenden.

Einmal wendest Du ihn mit 60.000,- an, dann mit 69.000,- (1.000,- Euro Arbeitnehmerfreibetrag berücksichtigt).

Die Differenz zwischen den beiden Steuerbeträgen ist die Belastung für Deinen Nebenverdienst.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Unverständlich - höhere Einkünfte - höhere Steuer - wieso muss man da fragen.


jojo2018 
Beitragsersteller
 26.06.2018, 07:39

Vielen Dank für die Antwort, die mir leider noch nicht weiter hilft.

Es geht mir nicht darum, dass ich mehr zahlen muss, sondern wie ich, für die im Beispiel aufgeführten 10.000 Euro, die tatsächlichen Steuern berechne. Wie ich sozusagen die beiden Einkünfte auseinander rechnen kann. Ich möchte wissen, um wieviel meine Steuern für die Anstellung, auf Grund der Addition der Einkünfte, steigen.

correct  26.06.2018, 08:49
@jojo2018

Gehts denn noch einfacher - Du berechnest einmal mit und einmal ohne

jojo2018 
Beitragsersteller
 26.06.2018, 08:57
@correct

Nochmals Danke für die Antwort. Ganz so einfach ist es dann doch nicht. Beispielsweise wusste ich von dem Arbeitnehmerfreibetrag (1000,-) bis dato nichts, den ich ja offenbar mit einberechnen muss.

correct  26.06.2018, 09:04
@jojo2018

Nein, den musst Du nicht mit einberechnen.

Es gibt so viele Rechner im Netz - rechnest Du etwa wie anno dunnemals?

jojo2018 
Beitragsersteller
 26.06.2018, 09:36
@correct

warum muss ich den betrag nicht berücksichtigen? ich nutze den rechner vom finanzministerium.

Andri123  26.06.2018, 12:13
@jojo2018

Beim bmf-Rechner gibst Du Dein zu versteuerndes Einkommen an, da ist gar nichts eingearbeitet.

Nutze einen anderen Rechner, z.B. Heydorn, bei dem kannst Du Lohn und Gewerbe einzeln eingeben und dort wird auch die Pauschale von 1000,- berücksichtigt. Aber auch dort sehe ich nichts bzgl. KV etc..

Ansonsten könntest Du noch Elster benutzen, incl. Anlage N, S, EÜR, Vorsorgeaufwand. Ob dort die Pauschale eingearbeitet ist, müßtest Du nachsehen.