Einkommenssteuervorauszahlung nach Beendigung der Selbständigkeit im lfd. Jahr nötig?
Hallo,
Ich war bis Ende Juli selbstständig. Seit Anfang August bin ich wieder Arbeitnehmer. Die Tätigkeit wurde bereits abgemeldet. Ich habe jedoch noch einen Bescheid zur Vorauszahlung der Einkommenssteuer für dieses Jahr hier liegen. Im September und Dezember soll ich nun die Einkommenssteuer vorauszahlen. Muss ich das denn noch tun, wenn ich die Selbstständigkeit beendet habe?
2 Antworten
Nein, musst du nicht.
Einfacher Dreizeiler an das Finanzamt.
"Ich habe meine selbständige Tätigkeit am 31. 07. 2017 aufgegeben und bin als Arbeitnehmer tätig, daher beantrage ich die Einkommensteuervorauszahlungen auf 0,- Euro herabzusetzen.
Hättest Du in Deiner Selbständigkeit einen StB gehabt, so wäre der Antrag schon lange beim Finanzamt.
Danke!...das Jobangebot kam sehr plötzlich und meinen Steuerberater kann ich erst morgen erreichen.
Ja, musst Du tun, wenn Du nichts weiter in Richtung Finanzamt tust.
Um die ESt-Vorauszahlungen nicht tun zu müssen: siehe Ausweg in der Antwort von wfwbinder. Erst wenn Dir ein neuer Vorauszahlungsbescheid mit dem neuen Vorauszahlungsbetrag Null vorliegt, musst Du nicht mehr zahlen, ansonsten doch.
Danke dir ebenfalls!