Einkommenssteuervorauszahlung nach Beendigung der Selbständigkeit im lfd. Jahr nötig?

2 Antworten

Nein, musst du nicht.

Einfacher Dreizeiler an das Finanzamt.

"Ich habe meine selbständige Tätigkeit am 31. 07. 2017 aufgegeben und bin als Arbeitnehmer tätig, daher beantrage ich die Einkommensteuervorauszahlungen auf 0,- Euro herabzusetzen.

Hättest Du in Deiner Selbständigkeit einen StB gehabt, so wäre der Antrag schon lange beim Finanzamt.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

AlexxSo 
Beitragsersteller
 20.08.2017, 17:03

Danke für die Hilfe! 

Bruni1983  25.11.2018, 13:32

Danke!...das Jobangebot kam sehr plötzlich und meinen Steuerberater kann ich erst morgen erreichen.

Ja, musst Du tun, wenn Du nichts weiter in Richtung Finanzamt tust.

Um die ESt-Vorauszahlungen nicht tun zu müssen: siehe Ausweg in der Antwort von wfwbinder. Erst wenn Dir ein neuer Vorauszahlungsbescheid mit dem neuen Vorauszahlungsbetrag Null vorliegt, musst Du nicht mehr zahlen, ansonsten doch.