Wasser in der Wohnung wärmt nur Nachts wieder auf - habe ich ein Recht dies ändern zu lassen?

2 Antworten

Natürlich. Den Vermieter schriftlich auffordern es zu ändern.

Wenn der es nach Nachfrist nicht macht, kann man es selbst in Auftrag geben und von ihm Ersatz der Kosten verlangen.

Hallo,

So habe ich schon einige male kalt geduscht

Solch einen Härtetest muss man nicht auf Dauer hinnehmen !

Nicht nur in der kalten Jahreszeit, sondern das ganze Jahr über, also 24 Stunden am Tag, muss die Versorgung mit Warmwasser gewährleistet werden. Laut dem Amtsgericht Köln muss der Vermieter grundsätzlich die Anlage zur Warmwasserversorgung rund um die Uhr (auch nachts) in Betrieb halten

(Aktenzeichen 206 C 251/94, WM 1996, 701).

Bei einer Warmwassertemperatur unter 40 Grad Celsius, ist sogar eine Mietminderung möglich.

Wie einstweilen vorgehen, hat wfwbinder schon geschrieben ! K.